Verwaltungsrecht
Veröffentlicht am 29. August 2017 - 13:42 Uhr
Das Verwaltungsrecht regelt die Verwaltungstätigkeit sowie die Organisation und das Verfahren der Verwaltungsbehörden. Es ist zwingend und gehört zum öffentlichen Recht. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist wichtig, weil das schweizerische Recht unterschiedliche Rechtsfolgen vorsieht. Im öffentlichen Recht ist die Bindung ans Legalitätsprinzip viel stärker als im Privatrecht.
Unterschiedlich sind zudem auch das Verfahren und der Rechtsschutz. Die Frage, ob ein Gesetz zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht gehört, ist nicht immer einfach. Es gibt verschiedene Theorien, die zur Abgrenzung herbeigezogen werden. Das Bundesgericht prüft in jedem Einzelfall, welches Abgrenzungskriterium den konkreten Gegebenheiten am besten gerecht wird. Tritt der Staat dem Privaten übergeordnet gegenüber, beispielsweise wenn er den Abbruch eines Hauses befiehlt, stützt er sich auf eine öffentlich-rechtliche Regelung.
Sonntags- oder Nachtarbeitsverbote sind ebenfalls verwaltungsrechtliche Normen, weil sie ein öffentliches Interesse, den Gesundheitsschutz, verfolgen.
Auch wenn Verwaltung und Ämter bei Bürgern oftmals Kritik auslösen, sind diese für einen gut funktionierenden Verfassungsstaat unerlässlich. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Rechte und Mittel man gegenüber den Behörden hat – etwa wenn man mit einem Entscheid nicht einverstanden ist – und welche Pflichten man gegenüber der Gemeinde zu erfüllen hat.