Rechtslexikon

Scheidungsanwalt


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:15 Uhr

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Als Scheidungsanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der sich auf den Rechtsbereich Scheidungen spezialisiert hat oder in diesem Bereich tätig ist. Mit dem Abschluss eines Jurastudiums ist man noch kein Anwalt, sondern Jurist. Legt man noch eine der kantonalen Anwaltsprüfungen ab, darf man sich Anwalt nennen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Spezialisierungskurs im Familienrecht (Scheidungsrecht ist ein Teil davon) zu absolvieren. Beim Bestehen der Prüfung darf man sich zusätzlich Fachanwalt SAV nennen.

Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt der Eheleute kann helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung für die Scheidung zu finden. Es kann aber auch jeder Ehegatte einen eigenen Scheidungsanwalt nehmen, welcher dann vor allem die Interessen seiner Partei beim Aushandeln einer Scheidungsvereinbarung oder in einer Kampfscheidung im Auge hat.

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