Sozialversicherungsrecht
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:58 Uhr
Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist historisch gewachsen. Im Jahr 1912 beschloss das Stimmvolk die Schaffung einer Kranken- und Unfallversicherung. Später kamen noch neun weitere Sozialversicherungen hinzu:
- Erwerbsersatzordnung, EO; Sicherung der Erwerbseinkommen für militär- und zivilschutzleistende Personen.
- Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV; Sicherung des Existenzbedarfs im Alter sowie für verwitwete Personen und Waisen
- Militärversicherung, MV; Übernahme der Kosten von Unfällen und Krankheiten während des Militärdienstes oder des Zivilschutzes
- Familienzulagen, FAK; Finanzierung von Kinder- und Ausbildungszulagen
- Invalidenversicherung, IV; Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Invalidität
- Ergänzungsleistungen, EL; Sicherung des Existenzminimums für AHV- und IV-Rentner
- Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung, AVIG; Ersatz von Erwerbseinkommen bei Arbeitslosigkeit
- Berufliche Vorsorge, BVG; Finanzierung von zusätzlichen Renten im Alter und bei Invalidität
- Mutterschaftsversicherung, MV; Finanzierung von Mutterschaftsentschädigungen nach der Geburt des Kindes
Mit der Mutterschaftsversicherung wurde 2005 die letzte Sozialversicherung eingeführt. Die einzelnen Versicherungszweige wurden in zum Teil grossem zeitlichem Abstand geschaffen, deshalb hat fast jede Versicherung eine eigene Organisationsform und somit eigene Gesetzesgrundlagen.
Mit dem ATSG, dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, wurde 2003 versucht, ein formelles Dach für die Sozialversicherungslandschaft in der Schweiz zu schaffen.
Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist so aufgebaut, dass jede Versicherung nur dann Leistungen erbringt, wenn der Schaden auf einer ganz bestimmten Ursache beruht. Zum Beispiel bezahlt die Unfallversicherung nur bei einem Unfall (und nicht bei Krankheit) und die AHV erst im Alter – man nennt dies Kausalprinzip. Durch diese Ursachenfokussierung fallen immer wieder Menschen durch das Netz des Versicherungssystems und sind auf die Sozialhilfe angewiesen.
Wer erwerbstätig ist, zahlt mit seinem Lohn auch Beiträge an die Sozialversicherungen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie die Finanzierung der beruflichen Vorsorge geregelt ist, was bei ausstehenden AHV-Beiträgen getan werden kann, wenn der Arbeitgeber diese nicht an die Ausgleichskasse weiterleitet und wie Schwangere über den Erwerbsersatz geschützt sind.