Rechtslexikon

Täuschung


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:26 Uhr

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Täuschung bedeutet, dass jemand eine andere Person dazu bringt, eine falsche Vorstellung von der Wirklichkeit zu haben. Eine Täuschung kann aktiv erfolgen, indem falsche Tatsachen vorgespiegelt werden, oder passiv durch das Verschweigen von Tatsachen – sofern eine Aufklärungspflicht besteht.

Im juristischen Sinne sind absichtliche Täuschungen zum Beispiel im Obligationenrecht beim Vertragsabschluss relevant. Ein Vertrag wird abgeschlossen, indem übereinstimmende Willenserklärungen ausgetauscht werden. Beeinträchtigt die eine Partei die Willensbildung der anderen Vertragspartei durch eine Täuschung, so kann letztere den Vertrag für unverbindlich erklären lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Irrtum, der durch die Täuschung hervorgerufen wurde, ein wesentlicher ist.

Normalerweise gehen Täuschungen vom Vertragspartner aus. Wenn aber eine aussenstehende Person täuscht, so kommt der Betroffene nur dann aus dem Vertrag heraus, wenn sein Vertragspartner von der Täuschung gewusst hat oder hätte wissen sollen.

Auch im Strafrecht kommt die Täuschung vor: Betrug setzt eine arglistige Täuschung voraus.

Wer von einem Telefonanbieter getäuscht wurde, zum Beispiel indem dieser vorgaukelte, ein Mitarbeiter der Swisscom zu sein, und einen Vertrag abgeschlossen hat, kann Täuschung geltend machen.

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