Überfall
Veröffentlicht am 31. August 2017 - 08:52 Uhr
Ein Überfall ist strafbar, auch wenn der Begriff von keinem Straftatbestand erwähnt wird. Der juristische Ausdruck dafür ist der Raub – die gewalttätige Variante des Diebstahls.
Der gewöhnliche Dieb wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Demgegenüber sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen bis Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren für den Dieb vor, der mit Gewalt gegen eine Person vorgeht. Das gleiche Strafmass kann ebenfalls drohen, wenn jemand eine Gefahr für Leib und Leben androht oder das Opfer widerstandsunfähig macht. Gleiches gilt auch für einen Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird und eine der erwähnten Handlungen begeht, um die gestohlene Sache zu behalten.
Noch härter bestraft wird der Räuber, der eine Waffe mit sich führt oder als Mitglied einer Bande oder sonst auf besonders gefährliche Art und Weise handelt.
Worin unterscheidet sich ein Offizial- von einem Antragsdelikt? Was gilt wirklich als ehrverletzend? Gibt es eine Ordnungsbusse fürs Kiffen? Machen Sie sich als Beobachter-Mitglied ein Bild davon, welche Straftat rechtlich wie definiert ist.