So machen Sie Ihr Auto ferienreif
Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien ins Ausland fährt, sollte sich frühzeitig darauf vorbereiten. Dazu gehört einiges mehr, als man denken würde.
Den Ferienkoffer können Sie im letzten Moment packen. Und notfalls können Sie auch erst am Ferienort Geld wechseln , sich einen Reiseführer und Sonnencreme besorgen. Um das Auto jedoch sollten Sie sich frühzeitig kümmern, wenn Sie damit in den Urlaub fahren wollen (siehe Bildergalerie « Startklar für Autoferien im Ausland»). Denn um es ferienfit zu machen, ist einiges vorzubereiten, was sich nicht mehr in letzter Minute vor der Abreise erledigen lässt:
Rundumcheck
Pannen im Ausland können zeitraubend und teuer werden, wenn zum Beispiel Ersatzteile nicht vorrätig sind. Beugen Sie vor, indem Sie Ihr Auto rechtzeitig vor der Abreise in die Garage bringen. Zum Feriencheck gehört, dass der Garagist den Druck und das Profil der Reifen kontrolliert (auch beim Reserverad), alle Flüssigkeiten (Öl, Scheibenwasser, Kühlmittel) prüft, ebenso alle Lampen, die Batterie, Scheibenwischer und Schlauchverbindungen.
Ausrüstung
Am Auto muss das CH-Zeichen kleben, im Auto das Pannendreieck liegen. Wenn Sie ein Abschleppseil mitnehmen, sollten Sie kontrollieren, ob es auch wirklich passt. Ein Reserverad hilft nur weiter, wenn Sie auch Wagenheber und Radmutternschlüssel dabeihaben. Nützlich ist ein Zweitschlüssel (bei Fernbedienung Akku prüfen) – allerdings nur wenn Sie ihn separat aufbewahren.
Bussen
Wer die Verkehrsvorschriften nicht beachtet, riskiert, dass saftige Bussen das Ferienbudget schmälern. Oft zieht die Polizei diese gleich direkt und bar ein. Aber auch ohne eine solche Sofortmassnahme ist es besser zu zahlen, denn es ist sogar möglich, dass eine hiesige Behörde die ausländische Busse bei den Verkehrssündern hier in der Schweiz einkassiert. Aktuell hat die Schweiz mit Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Österreich und den Niederlanden entsprechende Staatsverträge abgeschlossen. Aber auch bei Verkehrsbussen anderer Länder lohnt es sich, diese anstandslos zu bezahlen, um Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land oder einen Eintrag ins Fahndungssystem zu vermeiden.
Führer- und Fahrzeugausweis
Prüfen Sie auf der Seite des TCS nach, ob Ihr Reiseland die Schweizer Ausgabe anerkennt. Besonders umsichtig ist es, wenn Sie die Ausweise kopieren und die Kopien separat verstauen.
Europäisches Unfallprotokoll
Dieses unerlässliche Formular erhalten Sie bei Ihrer Autohaftpflichtversicherung und sollte bei einem Unfall ausgefüllt werden (siehe unten «Unfall im Ausland»).
Auto beladen: So verstauen Sie Gepäck sicher
Internationale Versicherungskarte
Sie ist zwar in vielen Ländern nicht mehr obligatorisch, doch bleibt sie nützlich, weil alle sie kennen. Achtung: Die internationale Versicherungskarte (ehemals grüne Karte) ist zeitlich limitiert. Wenn Ihr Exemplar abgelaufen ist, können Sie ein aktuelles bei Ihrer Haftpflichtversicherung gratis anfordern. Mehr zur internationalen Versicherungskarte finden Sie auf der Website des Nationalen Versicherungsbüro Schweiz.
Autoversicherung
Die Motorfahrzeugversicherungen gelten normalerweise für Europa und die ans Mittelmeer angrenzenden Länder. Reisen Sie in ein weniger geläufiges Urlaubsland, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung, ob Ihre Deckung genügt oder ein zusätzlicher Schutz nötig ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben Sie bereits einen Pannenschutz, vielleicht sogar doppelt oder dreifach.
Sie finden ihn zum Beispiel ...
- in Kombination mit Ihrer Autohaftpflicht- oder Ihrer Kaskoversicherung
- im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei ACS, TCS oder VCS
- im ETI-Schutzbrief
- in einer separaten Auto-Assistance-Versicherung
- oder – sofern Sie ein neues Auto haben – als Mobilitätsgarantie direkt vom Autohersteller.
Um im Notfall die eigene Versicherung rasch kontaktieren zu können (siehe unten «Unfall im Ausland»), notieren Sie sich sowohl deren Notfallnummer wie auch die entsprechenden Policennummern. Ebenso die Notrufnummer Ihres Verkehrsklubs.
Wenn Sie sich jetzt auch noch etwas Kleingeld in der richtigen Währung für die Autobahngebühren einstecken, sind Sie – bezüglich Auto – perfekt auf Ihre Ferien vorbereitet. Wir wünschen eine gute, unfallfreie Fahrt!
Gesetze im Ausland
Informieren Sie sich unbedingt über die Vorschriften in Ihrem Reiseland. In zahlreichen Staaten gilt zum Beispiel eine Warnwestenpflicht. In vielen deutschen und italienischen Innenstädten wird zudem eine Umweltplakette verlangt. Auch was die Tempolimiten angeht, gibt es verschiedene Richtlinien, die Sie auf den Hinweisschildern beim Grenzübertritt lesen können. Eine Übersicht über die jeweiligen Ländervorschriften finden Sie auf der Seite des TCS.
Unfall im Ausland
Fremde Umgebung, andere Sprache – und dann kracht es auch noch: Da ist man schnell überfordert. So gehen Sie bei einem Verkehrsunfall richtig vor – das europäische Unfallprotokoll ist mehrsprachig und überall gleich.
Es hilft Ihnen, alles Wichtige zu notieren:
- Unfallhergang
Beschreiben Sie den genauen Unfallhergang ohne Schuldzuweisung (mittleren Formularteil nicht vergessen), ergänzen Sie den Bericht mit Skizzen und Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge möglichst in unveränderter Position) sowie Zeugenaussagen.
- Personalien
Notieren Sie den Namen und die Adresse des Unfallgegners sowie dessen Kontrollschild genau – gegebenenfalls unter Beizug des Fahrzeugausweises, der internationalen Versicherungskarte oder amtlicher Dokumente.
- Zeugen
Notieren Sie auch die Namen und Adressen von weiteren Unfallbeteiligten und allfälligen Zeugen.
- Unterschrift
Eine Unterschrift unter dem Unfallprotokoll ist keine Schuldanerkennung.
- Polizei
Rufen Sie die Polizei bei Uneinigkeit, Sprachschwierigkeiten und ohnehin, wenn Personen verletzt sind.
- Versicherung
Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung (Haftpflicht, Kasko, Assistance, Verkehrsrechtsschutz). Wenn Sie einen Schutzbrief haben, kontaktieren Sie den entsprechenden Verkehrsklub.
- Nationales Versicherungsbüro
Für die Schadenregulierung gilt das Landesrecht. Um die Sache zu Hause und in der eigenen Sprache zu erledigen, wendet man sich an das Nationale Versicherungsbüro:- Gratisnummer 0800 831 831
- aus dem Ausland +41 44 628 89 30
- www.nbi-ngf.ch
Eine Ferienreise mit dem eigenen Auto ins Ausland verheisst Unabhängigkeit und Freiheit. Doch dies setzt voraus, dass man sich vorher über die Motorfahrzeugversicherung im Ausland informiert und das Auto auf seine Fahrtüchtigkeit überprüft. Beobachter-Mitglieder erfahren, woran sie hierbei denken müssen.
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