«Manchmal kann schon wenig viel bewegen»
Jedes Jahr unterstützt die Stiftung SOS Beobachter Hunderte von Schweizern in finanziellen Nöten. Um längerfristig bestehen zu können, ist die Stiftung aber auch auf Legate angewiesen – und diese gehen deutlich zurück. Ein Interview mit Stiftungsrätin Helena Ott.
Veröffentlicht am 10. November 2016 - 10:37 Uhr
Zur Person
Helena Ott arbeitet im Beobachter-Beratungszentrum und berät Abonnenten zu Familienrechtsfragen. Als Stiftungsrätin von SOS Beobachter kümmert sie sich um die Abwicklung von Nachlässen und Legaten und unterstützt die Geschäftsstelle bei der Beurteilung von Rechtshilfegesuchen.
Beobachter: Die Stiftung SOS Beobachter hilft Schweizerinnen und Schweizern, die durch die Maschen des Systems fallen. Wie sieht diese Hilfe konkret aus?
Helena Ott: Das kann sehr unterschiedlich sein. Manchmal kann schon wenig viel bewegen, wie zum Beispiel neue Laufschuhe für einen mittellosen Sportler oder ein Malkasten für das talentierte Kind von armutsbetroffenen Eltern. Die Stiftung übernimmt daneben auch Leistungen, die vielleicht zum Überleben nicht direkt notwendig und deshalb durch die Sozialversicherungen nicht gedeckt sind, die aber ein Problem beheben und eine Grundlage für eine bessere Zukunft schaffen. Voraussetzung ist immer, dass unsere Unterstützung einen nachhaltigen Effekt hat. So können wir Menschen helfen, ihre Lebensqualität langfristig zu steigern. In anderen Fällen leisten wir Rechtshilfe, so dass auch bedürftige Personen mit anwaltlicher Unterstützung ihr Recht durchsetzen können.
«Um langfristig bestehen zu können, ist die Stiftung auf Legate angewiesen.»
Helena Ott, Stiftungsrätin
Beobachter: Wie finanziert sich die Stiftung?
Ott: Die Stiftung finanziert sich vor allem durch Spenden und Legate. Während die Spenden eine stetige Einnahmequelle darstellen, sichern die Legate das Überleben der Stiftung. Denn durch Legate erhält die Stiftung immer wieder grössere Summen, was es uns erst ermöglicht, effizient zu helfen. Um langfristig bestehen zu können, ist die Stiftung deshalb auf Legate angewiesen.
Beobachter: Was genau ist ein Legat?
Ott: Dasselbe wie ein Vermächtnis: Jedermann kann in einem Testament verfügen, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Neben allfälligen Pflichtteilen bleibt immer noch eine frei verfügbare Quote, die man verteilen kann. Diese kann man seinen Erben überlassen oder eben als Legat einer Drittperson oder einer gemeinnützigen Organisation vermachen.
Beobachter: Bekommt die Stiftung viele solcher Legate?
Ott: Leider ist die Anzahl der Legate in den letzten Jahren zurückgegangen. Während die Stiftung früher sogar ganze Liegenschaften als Legat erhielt, sind solch grosse Zuwendungen merklich weniger geworden. Dies hat bereits dazu geführt, dass wir unser Budget kürzen mussten und Gesuche ablehnen müssen, die wir gerne gutheissen würden. Denn die Stiftung kann nur helfen, wenn auch genügend Mittel vorhanden sind.
«Es gibt viele verschiedene Gründe dafür, warum Menschen ein Legat an eine gemeinnützige Stiftung machen.»
Helena Ott, Stiftungsrätin
Beobachter: Was sind das für Menschen, die ihr Geld der Stiftung hinterlassen? Lernen Sie diese persönlich kennen?
Ott: Nein, wir erfahren meist erst nach dem Tod einer Person, dass sie uns ein Legat hinterlassen hat. Ich glaube, dass es viele verschiedene Gründe dafür gibt, warum Menschen ein Legat an eine gemeinnützige Stiftung machen. Vielleicht wurde auch ihnen einmal vorbehaltslos geholfen oder sie hatten im Leben grosses Glück und möchten etwas davon weitergeben. Vielleicht haben sie auch keine nahen Verwandten und möchten, dass ihr Nachlass jemandem zugutekommt, der es wirklich nötig hat, anstatt entfernte Cousins zu bereichern. Sicher wissen wir es nicht. Wir sind auf jeden Fall für jedes Legat sehr dankbar, denn es erlaubt uns zu helfen.
Beobachter: Wenn ich gerne mein Vermögen einer gemeinnützigen Organisation wie der Stiftung SOS Beobachter vermachen möchte – was muss ich in die Wege leiten?
Ott: Das können Sie ganz einfach in einem Testament tun. Darin können Sie verfügen, dass die Stiftung SOS Beobachter ein Legat erhalten soll. Das Legat kann ein Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme sein. Sie können aber auch einfach einen Prozentsatz Ihres Nachlasses als Vermächtnis ausrichten. Das Testament muss von A bis Z von Hand geschrieben werden, mit Datum und Unterschrift, damit es gültig ist. Musterformulierung: «Die Stiftung SOS Beobachter, Förrlibuckstrasse 70, 8021 Zürich, erhält 10% meines Nettonachlasses als Vermächtnis.»
Beobachter: Kann ich bestimmen, für was mein Geld eingesetzt wird?
Ott: Ja, ein Legat kann an Bedingungen geknüpft werden. Für uns ist es aber sehr aufwändig, wenn wir ein Legat separat verwalten und verwenden müssen, um diese Bedingungen zu erfüllen. Dadurch erhöhen sich unsere Verwaltungskosten und wir haben am Ende weniger Mittel zum Helfen. Einfacher ist es, wenn Sie sich schon heute informieren, wie die Stiftung SOS Beobachter ihre Gelder einsetzt. Viele Beispiele und die jährlichen Tätigkeitsberichte zuhanden der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht sind auf unserer Homepage öffentlich zugänglich. So können Sie Vertrauen fassen.
- Postkonto 80-70-2
- IBAN CH84 0900 0000 8000 0070 (Empfänger: Stiftung SOS Beobachter, 8021 Zürich)
- Online
Weitere Informationen zur Stiftung:
www.sosbeobachter.ch
Um helfen zu können, ist unser Hilfswerk nebst Spenden auch auf Legate angewiesen.