Wie viel Sozialhilfe steht mir zu?
Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos. Bald läuft mein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus, und ich muss wohl oder übel zum Sozialamt. Wie viel Geld bekomme ich da?
Sozialhilfe ist kein fixer Betrag, sondern wird individuell berechnet . Damit diese Berechnung nicht willkürlich erfolgt, orientieren sich alle Kantone an den jeweiligen kantonalen Sozialhilfegesetzen. Die meisten Kantone orientieren sich zudem an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.
Die Unterstützung umfasst:
- den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, andere Anschaffungen)
- Wohnkosten
- medizinische Grundversorgung
- und in gewissen Fällen situationsbedingte Leistungen. Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen hinzu.
Grundbedarf: 1031 Franken im Monat
- Der Grundbedarf für eine Einzelperson beträgt in den meisten Kantonen 1031 Franken pro Monat (Stand 2024). Je nach Anzahl der unterstützten Haushaltsmitglieder wird der Grundbedarf hochgerechnet. Zwei Personen bekommen zusammen 1577 Franken, drei Personen 1918 Franken.
- Für die Wohnkosten bestimmt die Gemeinde eine obere Grenze und orientiert sich dabei meist an den allerbilligsten Wohnungen in der Gemeinde.
- Die medizinische Grundversorgung umfasst die Prämien für die obligatorische Grundversicherung samt Selbstbehalten und Franchisen.
- Situationsbedingte Leistungen können nötig werden, wenn aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Gründen zusätzliche Kosten entstehen. Bezifferbar sind auch Erwerbsunkosten, Fremdbetreuung von Kindern (bei Erwerbstätigkeit) oder nötige Kurse und Ausbildungen.
- Erwerbstätigen Personen, die nur mit Sozialhilfe auf das Existenzminimum kommen, wird ein Einkommensfreibetrag zwischen 400 und 700 Franken gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebezügern ein wenig bessergestellt sind. Arbeit soll sich schliesslich lohnen.
- Wer an sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen teilnimmt, erhält einen Zuschlag zwischen 100 und 400 Franken. Wer nicht kooperiert, erhält keine Zulagen und muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.
Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten darüber Auskunft, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid eingelegt wird.
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2 Kommentare
Ich bin seit neuestem bei der Sozialhilfe.
1. Ich hab immer wieder über Twint von meiner Freundin gesendet bekommen das mir alles als Einkommen gezählt wurde obwohl wir zsm leben ( sie arbeitet 100%)
2. Weder sind wir verheiratet oder 2 Jahre lebend zsm in einer Wohnung. Nur ich beziehe sozial. Was ich nicht verstehe wieso werde ich in einem 2 Personen Haushalt als Grundbedarf nur mit 789.- Vergütung obwohl meine Freundin keine Unterstützung erhält. Es sollte doch eigentlich als 1 Person sein und dann sind es 1031 oder ? Ich brauche unbedingt Hilfe