Sozialhilfe ist kein fixer Betrag, sondern wird individuell berechnet Lebensunterhalt Was bezahlt die Sozialhilfe? . Damit diese Berechnung nicht willkürlich erfolgt, orientieren sich alle Kantone an den jeweiligen kantonalen Sozialhilfegesetzen. Die meisten Kantone orientieren sich zudem an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Die Unterstützung umfasst:

  • den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, andere Anschaffungen)
  • Wohnkosten
  • medizinische Grundversorgung
  • und in gewissen Fällen situationsbedingte Leistungen. Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen hinzu.
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Buchtipp
Wenn das Geld nicht reicht
Buchcover: Wenn das Geld nicht reicht

Grundbedarf: 1031 Franken im Monat 

  • Der Grundbedarf für eine Einzelperson beträgt in den meisten Kantonen 1031 Franken pro Monat (Stand 2024). Je nach Anzahl der unterstützten Haushaltsmitglieder wird der Grundbedarf hochgerechnet. Zwei Personen bekommen zusammen 1577 Franken, drei Personen 1918 Franken.
  • Für die Wohnkosten bestimmt die Gemeinde eine obere Grenze und orientiert sich dabei meist an den allerbilligsten Wohnungen in der Gemeinde.
  • Die medizinische Grundversorgung umfasst die Prämien für die obligatorische Grundversicherung samt Selbstbehalten und Franchisen.
  • Situationsbedingte Leistungen können nötig werden, wenn aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Gründen zusätzliche Kosten entstehen. Bezifferbar sind auch Erwerbsunkosten, Fremdbetreuung von Kindern (bei Erwerbstätigkeit) oder nötige Kurse und Ausbildungen.
  • Erwerbstätigen Personen, die nur mit Sozialhilfe auf das Existenzminimum kommen, wird ein Einkommensfreibetrag zwischen 400 und 700 Franken gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebezügern ein wenig bessergestellt sind. Arbeit soll sich schliesslich lohnen.
  • Wer an sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen Sozialhilfe Zurückzahlen nach Stellenantritt? teilnimmt, erhält einen Zuschlag zwischen 100 und 400 Franken. Wer nicht kooperiert, erhält keine Zulagen und muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.
Rechtsratgeber
Mehr zu Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten darüber Auskunft, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid eingelegt wird.

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