Nein, das geht zollrechtlich nicht. Sobald Sie als in der Schweiz wohnhafte Person ein im Ausland immatrikuliertes Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein.

Auch wenn Ihnen ein Freund oder Verwandter ein Fahrzeug zum zeitweiligen Gebrauch überlässt, sollten Sie damit in der Schweiz besser nicht herumfahren. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit happigen zoll- und strafrechtlichen Konsequenzen – inklusive nachträgliche Zollabgabe und Busse – rechnen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Es gibt zwar Sonderregelungen, doch diese gelten nur für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge. Mehr Infos finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Rechtsratgeber
Mehr zu Shopping

Ob übers Internet, im grenznahen Gebiet oder während eines Ferienaufenthalts: Wer im Ausland einkauft, darf den Zoll nicht vergessen. Beobachter-Mitglieder erfahren, woran sie seriöse Onlineshops erkennen und erinnert sie zudem an die aktuellen Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren.