Ewiger Ärger mit falschen Bussen
Die Firma MS Treuhand scheint öfters falsche Kennzeichen zu notieren. Mit dem Resultat, dass die falschen Autofahrer gebüsst werden – wie im Fall von Christian Schweiger.
aktualisiert am 15. August 2017 - 10:33 Uhr
Christian Schweiger ist kürzlich von den SBB gemahnt worden. Er habe seinen grauen VW am Bahnhof Uster ohne Parkticket stehen lassen und müsse 40 Franken nachzahlen.
Doch Schweiger besitzt keinen grauen VW. Er parkiert auch nie am Bahnhof Uster. Das Einzige, was an der Busse korrekt war, ist das Autokennzeichen.
Also googelt Schweiger die Firma MS Treuhand mit Sitz in Hegnau, Gemeinde Volketswil, die die Gebührennachforderung im Namen der SBB ausgestellt hat. Er findet in Konsumentenforen und auf der Facebook-Seite der SBB Leidensgenossen. Die MS-Kontrolleure scheinen öfters falsche Kennzeichen zu notieren.
Wenn die Busse unter dem Scheibenwischer nicht bezahlt wird, landen Mahnungen bei den falschen Autofahrern. «Die SBB gehen auf Unschuldige los», titelte der «K-Tipp» schon 2006.
Elf Jahre später scheint die Bahn das Ärgernis immer noch locker zu nehmen. Man stelle keine Häufung an Rückmeldungen zu Parkgebühren-Nachforderungen fest, heisst es. Aber man werde das Thema bei einem der nächsten Treffen mit der MS Treuhand aufgreifen.
MS Treuhand sagt, die fehlerhaften Gebührennachforderungen lägen höchstens im Promillebereich. Zusätzlich kläre ein Link auf der Website der Firma darüber auf, was man gegen ungerechtfertigte Bussen tun könne.
Christian Schweiger hat gegen die Mahnung Einsprache erhoben und der MS Treuhand ein Foto seines Autos samt Kennzeichen zugesandt. Immerhin: Die Mahnung wurde umgehend annulliert.
Den Beweis, dass er kein Parksünder ist, musste der unschuldige Autobesitzer aber selbst erbringen.
Zu Verkehrsregeln existieren viele Mythen bei Fahrzeuglenkern. Der Beobachter räumt mit Unsicherheiten auf: Mitglieder informieren sich hier nicht nur über aktuelle Änderungen im Strassenverkehrsrecht, sondern sehen zum Beispiel auch im Bussenkatalog, wie hoch die Geldstrafe je nach Geschwindigkeitsüberschreitung ist.
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1 Kommentar
Muss ich als unbescholtener Bürger wirklich meine Unschuld beweisen? Ist es nicht so, dass in unserem Rechtsstaat der Kläger dem Beschuldigten die Schuld beweisen muss?