E-Trottinette ärgern Fussgänger-Lobby
Ein kalifornisches Start-up bringt elektrische Trottinette nach Zürich. Zum Ärger der Fussgänger-Lobby. Die warnt vor einem gefährlichen Chaos auf den Trottoirs.
Veröffentlicht am 24. April 2018 - 11:19 Uhr,
aktualisiert am 26. April 2018 - 09:56 Uhr
Auf Zürichs Strassen tobt ein Konkurrenzkampf. Es geht um die Vorherrschaft bei den Mietvelos . Die Player heissen O-Bike, Züri Velo oder Lime. Letzterer, eine Firma aus Kalifornien, erweitert seine Flotte bald mit einem neuen Vehikel: dem Elektrotrottinett. Die grünen Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde würden im Moment in und um Zürich getestet, sagt Lime-Sprecher Roman Balzan. «Anfang Sommer wollen wir das Angebot Lime-S einführen.»
Bei der Stadt ist man über die Pläne des Start-ups informiert. Tiefbauvorsteher Filippo Leutenegger (FDP) sagt: «Wir prüfen zurzeit noch, welche Regeln für die Parkierung von E-Trottinetten im öffentlichen Raum gelten sollen.»
Gemäss Bundesamt für Strassen gelten für E-Trottinette die gleichen Bestimmungen wie für langsame E-Bikes. Mit einem Mofa-Führerausweis dürfen sie ab 14, ohne ab 16 Jahren benutzt werden. Und: Sie gehören auf den Radweg – nicht aufs Trottoir.
Nicht erfreut über die Lancierung der E-Tretroller ist man beim Fachverband Fussverkehr Schweiz. «Wir wehren uns dagegen, dass das Trottoir zur Fahrbahn wird», sagt Geschäftsleiter Thomas Schweizer. Motorisierte Trottinette seien zwar auf dem Trottoir verboten
, doch das wisse kaum jemand.
Die Fussgänger-Lobby rechnet mit einer Zunahme an Dichtestress und Unfällen auf den Trottoirs. Die Post teste derzeit Lieferroboter, und der Bund plane, Kindern bis 12 das Fahren auf Trottoirs zu erlauben. Darunter würden die Attraktivität des Zufussgehens und die Sicherheit leiden, sagt Schweizer.
An der Generalversammlung Ende April lancierte der Verband die Petition «Rettet das Trottoir!». Die Forderungen an den Bundesrat: getrennte Wege für Fussgänger und Velofahrer innerorts, keine Velos auf Trottoirs (ausser für Kinder bis 8), keine Spass- und Transportfahrzeuge mit Motor auf Gehflächen sowie die Schaffung von verständlichen und praxistauglichen Regeln.