Und schon sind Abzocker am Werk
Die neue E-Vignette für die Autobahn gibt es seit dem 1. August online für 40 Franken. Aber Vorsicht: Gewisse Websites verlangen höhere Preise.
Veröffentlicht am 8. August 2023 - 17:29 Uhr
Für viele war sie ein mühsames To-do, das gern vergessen ging: die Autobahnvignette. Am 31. Januar musste sie jeweils spätestens auf der Windschutzscheibe kleben, sonst drohte eine Busse von 200 Franken. Nun können Autofahrerinnen und -fahrer eine Abkürzung nehmen: Seit dem 1. August ist die E-Vignette online erhältlich – mühsames Abkratzen ade!
Innerhalb von nur einer Woche haben über 23’000 Personen vom Angebot profitiert, wie Radio SRF berichtet. Ganz ohne Hindernisse kommt die Abkürzung aber nicht aus: Wie bei vielen Onlineangeboten mischen sich unter seriöse Anbieter solche, die schnelles Geld machen wollen. Beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kostet eine E-Vignette 40 Franken, auf anderen Websites schnell 50 Franken oder mehr.
Nicht verboten, aber irreführend
Das Vorgehen ist einfach: Da nehmen die Anbieter Kundendaten lediglich auf und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Für diesen Service verlangen sie eine happige Gebühr. «Verboten ist das nicht, dafür aber irreführend und eine unnötige Geschäftemacherei», sagt Beobachter-Experte Martin Müller. Denn manche Websites ähneln der offiziellen stark. «Wer nicht genau hinschaut oder online wenig geübt ist, zahlt zu viel.»
Auch Kunden aus dem Ausland tappen leicht in die Falle. «Sie können weniger gut beurteilen, ob es sich um die offizielle Site handelt oder um eine, die einfach Kommission generieren will», sagt André Bähler von der Stiftung für Konsumentenschutz gegenüber Radio SRF. Es handle sich um eine Dienstleistung ohne Mehrwert.
Ein Kontrollblick lohnt sich also. Kaufen Sie Ihr Ticket nur auf der offiziellen Site – für 40 Franken.
Eine E-Vignette ist nicht mehr ans Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild. Sie muss beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit registriert werden, danach kann man mit der Kreditkarte oder Twint bezahlen. Welche Vor- und Nachteile hat die E-Vignette? Wird die herkömmliche Vignette bald abgeschafft? Alle Infos finden Sie hier.
2 Kommentare
Ja und es gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, oder? Warum scheut Ihr Euch klipp und klar zu schreiben, dass ALLE nicht offiziellen Websites einen (happigen) Aufschlag verlangen. Altruismus ist doch "out". Dasselbe passiert doch auch mit dem Betreibungsauszug, z.B. für dieWohnungssuche ein Muss. Dieser wäre beim lokalen Betreibungsamt für "lau" bestellbar, die Information fehlt jedoch im Lehrstoff unseres Schulsystemes. Oder wie der Erstschreibende Kommentator bereits bemerkte, die Sache mit dem "Pickerl" für die Maut in Österreich. Dass dort die zuständige Behörde "Asfinag" (Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) heisst oder der Automobilclub ÖAMTC als weitere Informationsquelle dienen kann, dürfte eher zum Spezialwissen gehören. Der Vollständigjkeit halber die offiziellen Seiten: https://www.asfinag.at/maut… und https://www.oeamtc.at/
Das mit unserer neuen E-Vignette ist genau gleich wie mit der Austria-Maut elektronisch im www. Dort gibt es auch diverse Anbieter, die happige Aufschläge zum offiziellen Preis verlangen. Da sollte man etwas suchen bis man auf der offiziellen Mautwebsite ist. Genau wie hier - offensichtlich.