Amtlich bewilligtes Nervengift
Erneut erlaubt das Bundesamt für Landwirtschaft per Notverordnung den Einsatz des problematischen Insektizids Acetamiprid gegen die Kirschessigfliege. Umweltschützer üben Kritik.
Veröffentlicht am 20. Mai 2020 - 17:48 Uhr
Die Kirschessigfliege ist der Albtraum der Obst- und Weinbauern. Sie ist schwer zu bekämpfen, kann ganze Ernten vernichten. Deshalb hat das Bundesamt für Landwirtschaft BWL erneut per Notverordnung das problematische Insektizid Acetamiprid freigegeben. Der Wirkstoff gehört zur Klasse der Neonikotinoide. Sie sind in Verruf, weil sie zum Bienensterben beitragen und die Artenvielfalt gefährden.
Ralph Hablützel vom AgrarThinktank Vision Landwirtschaft kritisiert die Zulassung. Eigentlich dürfte Acetamiprid nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Mittel nachweislich wirkungslos sind. «Das ist aber nicht der Fall. Kaum wird vor der Essigfliege gewarnt, wird sofort zur Spritze gegriffen», kritisiert Hablützel.
Keine Freude hat auch Mathias Götti vom Dachverband der Schweizerischen Bienenzüchtervereine Apisuisse. «Acetamiprid ist zwar als unschädlich für Bienen eingeteilt. Neue Forschungen zeigen aber: Eine Neubeurteilung ist nötig. Effekte wie gehemmte Reproduktionsrate oder Störung des Orientierungssinns wurden nicht berücksichtigt.»
Das BWL argumentiert, es gebe keine anderen Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege. «Um Nutzpflanzen wirksam zu schützen und die erforderliche Qualität sicherzustellen, gibt es insbesondere bei Obst und Gemüse oft keine Alternative zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
.»
Ganz anders sieht es Biobauer Hablützel: «Die Kirschessigfliege ohne Chemie
zu bekämpfen, ist zwar aufwendiger, aber möglich.» Biologisch verträglich seien etwa der Einsatz von Kaolin, Netzabdeckungen oder Fallen.