Zauberstoff oder Zeitbombe?
Forscher warnen vor der schädlichen Wirkung von Nanostoffen, doch der Gesetzgeber schläft. Da Unternehmen die Stoffe weder melden noch prüfen lassen müssen, fischt der Bund im Trüben.
Veröffentlicht am 1. September 2008 - 11:11 Uhr
Fabian Cancellara verdankt sein Olympiagold auch der Nanotechnologie: Sein Hightechvelo hat einen Carbonrahmen aus kleinsten Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometern. Ein Nanometer ist winzig: Er verhält sich zum Meter wie ein Fussball zur Erde. So kleine Kohlenstoffteilchen machen das Velo ultraleicht und trotzdem sehr belastbar. Hoffentlich kann Cancellaras Velomechaniker damit umgehen. Denn wer Carbon-Nanoröhrchen einatmet, geht ein gesundheitliches Risiko ein.
Die Grosszahl der Untersuchungen an Tieren hat gezeigt, dass die ultrakleinen Teilchen über die Lunge ins Blut gelangen und krank machen können. Gemäss einer Studie der Universität Pittsburgh entwickeln Ratten eine Lungenfibrose. Forscher der Universität New Mexico haben bei Mäusen festgestellt, dass Nanoteilchen die Immunabwehr verändern. Und der amerikanische Toxikologe Günter Oberdörster zeigte, dass Nanoröhrchen das Hirngewebe von Ratten schädigen können.
«Carbon-Nanoröhrchen könnten zum Industrieskandal der Zukunft werden - vergleichbar mit Asbest», warnt Wendelin Stark, Assistenzprofessor an der ETH Zürich, der die Risiken der Nanotechnologie erforscht. Stark ist kein Technologiefeind. Im Gegenteil: Er ist Fan der neuen Materialien. Die Schweiz sei in der Nano-Risikoforschung weltweit führend, und diese Arbeit sei zentral, meint er. «Wir müssen unbedingt verhindern, dass es zu einem Zwischenfall kommt, der die Nanotechnologie über Jahre blockiert.» Deshalb fordert Stark, dass «alle nicht abbaubaren Nanostoffe vorerst mal nur von den Forschern, nicht aber von den Unternehmen verwendet werden dürfen, weil sie in der Umwelt verbleiben, die Konzentration damit dauernd wächst und wir schlicht nicht wissen, ob das schädlich werden kann».
Versicherungen raten zur Vorsicht
Damit stösst er bei der Bundesverwaltung auf taube Ohren: Im Moment erwäge man nicht, Carbon zu verbieten. «Carbon-Nanoröhrchen sind nicht gefährlich, wenn der Stoff fest gebunden ist», sagt Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden und Biotechnologie beim Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es sei zwar möglich, dass die Teilchen frei werden, wenn man das Material anbohrt oder zersägt, aber das mache der Konsument in der Regel nicht. «Ich muss ja vor dem Eternit-Blumenkistchen auf dem Balkon auch keine Angst haben, nur weil es Asbest enthält», meint Karlaganis.
«Genau so hat die Asbestindustrie vor Jahrzehnten argumentiert», widerspricht Risikoforscher Stark. «Heute wissen wir, dass sowohl Arbeitnehmer, die mit Asbest arbeiten mussten, wie auch Konsumenten, die Eternit verwendet haben, Krebs entwickeln können.» Die Versicherungswirtschaft hat auf die Gefahr von Nanomaterialien bereits reagiert. Die Rückversicherungsanstalt Swiss Re empfiehlt, die Risiken von Nanotechnologie auf keinen Fall unbegrenzt zu versichern.
Nicht nur Cancellara fährt ein Carbonvelo - immer mehr Hobbyrennfahrer und Normalbürger schaffen sich ein solches Hightech-Zweirad an. Doch kaum ein Velomechaniker weiss, dass Carbonstaub, der etwa beim Bohren von Löchern in Carbonrahmen entsteht, gesundheitsschädlich wirken kann. Ein klarer Fall für das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Suva, die beide für die Gesundheit am Arbeitsplatz zuständig sind.
Abwarten, was die EU unternimmt
«Wir formulieren derzeit in Zusammenarbeit mit der Suva Empfehlungen für KMU, wie sich Arbeitnehmende vor allfälligen Gesundheitsschäden durch Nanomaterialien schützen können», sagt Livia Bergamin, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Seco. «Konkrete Instruktionen an die kantonalen Arbeitsinspektorate zu Carbon-Nanomaterialien sind noch nicht ergangen», meint die Seco-Frau. Das soll im Verlauf des Jahres 2009 in Angriff genommen werden. Und wer sagts unterdessen den Velomechanikern? Gewisse Erkenntnisse gibt es nämlich bereits: So schützen Atemmasken aus nicht gewobenem Stoff relativ gut gegen Nanostaub.
Die Nanotechnologie boomt weiter. Jede Woche entstehen neue Wunderprodukte: Teddybären, Nuggi oder Handys mit Nanobeschichtung, die Bakterien abtötet; Koffer aus Nanogewebe, das selbstreinigend wirken soll; Sportshirts, die auch nach heftigem Schwitzen nicht stinken, oder Fensterscheiben, die nie dreckig werden. Auch in Medizin und Landwirtschaft verspricht man sich immense Fortschritte von der Nanotechnologie.
Die Bundesverwaltung hingegen weiss nicht einmal, welche Firmen Nanostoffe verwenden, geschweige denn, was das für Stoffe sind. Es gibt in der Schweiz nämlich keine Meldepflicht für Nanomaterialien. Mit einer einfachen Verordnungsbestimmung könnte das der Bundesrat zwar ändern, doch: «Wir wollen zuerst mal abwarten, was die EU unternimmt», erklärt Karlaganis vom Bafu. Die EU plant eine Revision ihrer Chemikalienverordnung, doch dauert das noch Jahre.
So kann die Verwaltung nicht einmal das Ausmass des Problems abschätzen. Erst eine einzige Studie versuchte herauszufinden, welche Nanomaterialien in Schweizer Unternehmen verwendet und wie die Arbeitnehmer geschützt werden. Dabei haben die Forscher der Universität Lausanne Mängel festgestellt: «Ich bin sehr interessiert am Thema Nanotechnologie», hätten die meisten Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen geantwortet, «aber ich weiss nicht genug darüber.»
Nanotechnologie auf unserer Haut
Der Arbeitnehmer badet es aus. Er bleibt gegen Nanomaterialien ohne staatlichen Schutz, denn natürlich gibt es in der Schweiz auch kein Zulassungsverfahren. Jedes Unternehmen kann also jeden beliebigen Nanostoff verwenden, ohne dass vorgängig geschaut wird, ob er gefährlich ist.
Auch daran will die Bundesverwaltung vorerst nichts ändern. «Die Unternehmen sind wie bei anderen Chemikalien verpflichtet, sich selbst zu kontrollieren», sagt Karlaganis. Für weitergehende Regelungen in diesem Bereich warte man vorerst ab, was die EU unternehme. Dabei ist Warten so sinnvoll wie ein Picknick auf dem Stromboli.
In einem «Aktionsplan» hat die Bundesverwaltung die möglichen Massnahmen im Frühling ausgebreitet und sieht bloss Empfehlungen vor. Und auch der Gesetzgeber zeigt sich bisher zahm: So haben es Nationalrat und Ständerat vor eineinhalb Jahren abgelehnt, ein Nanotechnologie-Gesetz zu erlassen. Einzig die Forschung wird vorangetrieben. Letzten Herbst bewilligte der Bundesrat zehn Millionen Franken für ein nationales Forschungsprogramm.
Der Konsument streicht sich derweil munter Nanotechnologie auf die Haut. Viele Sonnencremen enthalten nämlich Nano-Titaniumdioxid. Dieses ist für den Menschen zwar ungefährlich, das Problem ist aber ein anderes: «Wir vermuten, dass Titaniumdioxid von Kläranlagen schlecht herausgefiltert wird», warnt Wendelin Stark. Die Konsequenz: Immer mehr dieser Nanoteilchen bleiben im Wasser. «Was das für die Lebewesen in unseren Seen heisst, ist völlig unklar», sagt Stark. Da brauche es intensive Forschung. Bafu-Abteilungsleiter Karlaganis nimmt auch das gelassen: «Falls es mit Titaniumdioxid in Sonnencreme Probleme geben sollte, ist das Sache der Hersteller. Sie müssen sich überlegen, welchen Schaden ihre Produkte verursachen können.»
Handelsfreiheit geht vor Sicherheit
Will der Konsument nicht auf die Unternehmen vertrauen, die Seen vorsorglich schützen und deshalb auf Nano-Sonnencremen verzichten, stösst er auf ein weiteres Problem: Unternehmen sind nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ein Produkt Nanostoffe enthält. Teilweise machen sie es von sich aus - so veröffentlichten Migros und Coop vor kurzem eine Liste von rund 60 Nanoprodukten, die sie verkaufen -, doch ist die Deklaration lückenhaft, wie die «Wochen-Zeitung» bei einer Stichprobe feststellte.
Eine gesetzliche Deklarationspflicht für Nanomaterialien tut not. Dies sei im Interesse der Konsumenten, gesteht Georg Karlaganis ein, und auch die Wirtschaft zeige sich diesem Anliegen gegenüber sehr offen, aber - man ahnt es bereits: «Wir können keinen Alleingang gegenüber der EU wagen, weil eine solche Deklarationspflicht als Handelshemmnis wirkt.»
Was sind Nanopartikel?
In der Nanotechnologie werden kleinste Teilchen in der Grösse von Nanometern zu Materialien zusammengesetzt, die neue physikalische oder chemische Eigenschaften annehmen. Ein Nanometer ist ein Milliardstelmeter, also 250'000-mal kleiner als der Punkt am Ende dieses Satzes.
Kohlenstoff-Nanoröhrchen zum Beispiel werden in Carbon-Velorahmen verwendet. Bearbeitet man diese mechanisch, werden die Nanoröhrchen freigesetzt und können über die Atemwege ins Blut gelangen. Andere Nanostoffe wie zum Beispiel Titaniumdioxid, das in Sonnenschutzmitteln verwendet wird, können über die Haut in den Körper eindringen. Forscher haben auch schon festgestellt, dass Nanostoffe über die Verdauung aufgenommen werden.
Wie gefährlich dies für den Menschen und andere Lebewesen ist, kann die Wissenschaft noch nicht abschätzen. Es ist auch von Stoff zu Stoff verschieden: Untersuchungen haben gezeigt, dass Kohlenstoff-Nanoröhrchen Ratten, Mäuse und Fische schädigen können. Titaniumdioxid gilt derzeit zumindest für Menschen als unproblematisch.
Weitere Infos
- Die Suva hat zur Arbeit mit Nanopartikeln eine allgemeine Empfehlung erlassen (PDF 148 kb): Download
- Den aktuellsten Überblick zu Produkten mit Nanopartikeln gibt das Woodrow Wilson Center