Zustupf für Sanierungen
Wer sein altes Haus in den nächsten Jahren energetisch auf Vordermann bringt, kann von diversen öffentlichen Fördergeldern profitieren. Und allenfalls sogar von einem vergünstigten Bankkredit.
Veröffentlicht am 21. Oktober 2011 - 14:30 Uhr
Jetzt oder nie! Wer heute nicht profitiert, ist selber schuld! Mit ultimativ formulierten Werbesprüchen locken die Hersteller ökologischer Baustoffe und Wärmesysteme. Die Slogans klingen plump, sie treffen den Nagel aber auf den Kopf: Jetzt und bis 2019 lohnt es sich, die energetische Sanierung des eigenen Heims in die Hand zu nehmen. Denn derzeit gibt es für diverse energiesparende Massnahmen Fördergelder von Bund, Kantonen, Gemeinden und einzelnen Energiedienstleistern. Am meisten Geld hat der Bund im Fördertopf: jährlich 200 Millionen Franken.
Unter dem Namen «Das Gebäudeprogramm» zahlt der Bund einen Anteil an energetische Sanierungen. Für die verbesserte Wärmedämmung von Bauteilen gibt es folgende Beiträge:
- Fensterersatz: Fr. 40.–/m2 (Mauerlichtmass)
Bedingung: U-Wert* ≤ 0,70 W/m2 - Dämmung von Wand, Dach und Boden gegen Aussenklima: Fr. 40.–/m2 (gedämmte Fläche)
Bedingung: U-Wert ≤ 0,20 W/m2K - Dämmung von Wand, Decke und Boden gegen unbeheizte Räume: Fr. 15.–/m2 (gedämmte Fläche)
Bedingung: U-Wert ≤ 0,25 W/m2K
*Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils hindurchfliesst und verloren geht. Je kleiner der U-Wert, desto besser der Wärmeschutz.
Schon bei der Sanierung eines kleineren Einfamilienhauses können diese Beiträge gut 12'000 Franken ausmachen. Damit man in den Genuss des Zustupfs kommt, ist unter anderem Folgendes zu beachten: Das Fördergesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden, und die Liegenschaft muss vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein. Förderberechtigt sind zudem nur bisher schon beheizte Gebäudeteile, und der Förderbeitrag für die Sanierung muss mindestens 3000 Franken betragen.
Im Rahmen von «Das Gebäudeprogramm» schütten die meisten Kantone jährlich 80 bis 100 Millionen Franken aus. Die Beträge dienen der Förderung von erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Optimierung der Haustechnik. Auch erhöhen die Kantone stellenweise die Beiträge des Bundes oder zahlen weitere Beiträge aus, sofern der Minergiestandard erreicht wird.
Auch Gemeinden und Energieversorger verfügen über Förderprogramme mit Zahlungen für alternative Heizanlagen oder den Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten.
Detaillierte Informationen gibt es unter www.dasgebaeudeprogramm.ch. Welche Beiträge in den jeweiligen Standortkantonen ausgerichtet werden, findet man auf der Beobachter-Zusammenstellung www.energiefranken.ch sowie unter www.baufoerdergelder.ch.
Günstigere Hypotheken dank Minergie
Bauherren, die auf optimale energetische Vorgaben achten, sind auch für Finanzinstitute interessant. Die Banken haben entsprechende Produkte kreiert: Öko-, Nachhaltigkeits- oder Minergiehypotheken. Die meisten dieser Modelle verlangen die Erreichung des Minergiestandards. Dafür pro-fitieren die Bauherren von Vorteilen.
Die üblichste Variante einer Ökohypothek ist die mit Zinsvergünstigung: Über eine feste Laufzeit wird auf einen von der Bank definierten Maximalbetrag eine Zinsreduktion von 0,4 bis zu einem Prozent gewährt.
Eine andere Variante bietet bessere Rahmenbedingungen: Bei den sogenannten Ökohypotheken gibt es keine Zinsvergünstigung, dafür akzeptiert die Bank eine höhere Belehnung. So muss der Bauherr beispielsweise statt 20 nur 15 Prozent Eigenkapital aufbringen.
Daneben gibt es Hypothekar-angebote, die explizit für die kleineren energetischen Renovationen oder Sanierungen gedacht sind. Hier wird zwar meist nicht der relativ hohe Minergiestandard verlangt, die Vergünstigungen bewegen sich dafür aber in einem bescheideneren Rahmen.
Es lohnt sich in jedem Fall, alle Angebote zu vergleichen und die jeweils aktuelle Zinssituation und die zu erwartende Entwicklung in den Entscheid miteinzubeziehen.
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