Franziska Meierhofer (Name geändert) ist seit drei Jahren krankgeschrieben und hat seither kein Einkommen mehr erzielt. Die IV-Anmeldung wurde eingereicht, aber auf den Entscheid muss sie noch warten.

Sie wird daher aktuell von der Sozialhilfe unterstützt. Meierhofer benötigt dringend eine neue Brille. Auf Anraten der Gemeinde geht sie zu einem günstigen Optiker und lässt sich eine Offerte machen.

Aufgrund ihrer komplexen Sehschwäche wird ihr eine Gleitsichtbrille empfohlen. Eine solche ist nicht ganz günstig, erleichtert aber den Alltag enorm.

Die Gemeinde lehnt eine Übernahme der Kosten ab.

Das günstigste Modell kostet 1150 Franken und damit mehr, als ihr während eines ganzen Monats für den Grundbedarf zur Verfügung steht. Da Franziska Meierhofer den Betrag unmöglich direkt begleichen kann, vereinbart sie mit dem Optikergeschäft eine Ratenzahlung von 150 Franken.

Der monatlich geschuldete Betrag belastet ihr ohnehin sehr knappes Budget.

Gemeinde will nur 50 Franken zahlen

Die Beratungsstelle der Pro Infirmis empfiehlt für die Übernahme des noch offenen Betrags ein Gesuch an die Stiftung SOS Beobachter zu stellen.

Die Stiftung klärt mit der Gemeinde ab, weshalb sie den Betrag nicht selbst übernimmt. Schliesslich müssen solche notwendigen Anschaffungen als situationsbedingte Leistungen gemäss Skos-Richtlinien bezahlt werden.

Meierhofers persönliche und gesundheitliche Situation wird hierbei nicht berücksichtigt.

Die Sozialbehörde bleibt aber bei ihrem Entscheid, ausschliesslich das günstigste Brillenmodell zu finanzieren, für knapp 50 Franken. Meierhofers persönliche und gesundheitliche Situation wird hierbei nicht berücksichtigt.

Die Stiftung SOS Beobachter übernimmt den noch offenen Restbetrag von 750 Franken. Für Franziska Meierhofer bewährt sich die Brille im Alltag und gibt ihr in einer schwierigen Zeit ein Stück Menschenwürde.