Schon dreieinhalb lange Jahre muss Familie Gerber* (Name geändert) warten. Immer wieder hat sich der Baustart für ihr Einfamilienhaus in Nidwalden verzögert, weil eine Nachbarin Einsprache um Einsprache einlegte. Der Beobachter berichtete im Herbst 2020 über den Fall .

Das Ehepaar Gerber war damals nervlich wie finanziell am Ende. Über Jahre hinweg musste es mit seinen vier Kindern eine Wohnung mieten und zugleich die Hypothek für das neue Grundstück stemmen. Hinzu kamen hohe Anwaltskosten.

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Die Nachbarin blitzte in allen Instanzen ab und zog den Fall zuletzt bis vor Bundesgericht. Jetzt haben Gerbers aus Lausanne die gute Nachricht erhalten: Das höchste Gericht hat die Beschwerde der Nachbarin ebenfalls abgewiesen. Die Familie kann endlich anfangen zu bauen. 

Hart für die Kinder

Sie habe sich noch gar nicht richtig freuen können, sagt Angelika Gerber. «Das Ganze hat so viel Stress ausgelöst. Ich bin nur noch am Ende.» Die Kinder hätten sich gerade erst an ihren jetzigen Wohnort gewöhnt, aber nun müssten sie Schule und Kindergarten wechseln. Für sie sei die Situation besonders schwierig. 

Der Umzug dürfte sich wohl noch etwas hinziehen. Denn Gerbers haben ein Fertighaus bestellt. Der Hersteller habe mit der Produktion gewartet, bis der Rechtsstreit beigelegt war. «Bis wir einziehen, dürfte noch mal ein Jahr vergehen», so Gerber. 

Immerhin haben Gerbers mittlerweile von der Rechtsschutzversicherung der Nachbarin die von den Gerichten ausgesprochenen Parteientschädigungen ausgezahlt erhalten. Damit seien aber nicht einmal die Anwaltskosten ganz gedeckt. «Wir mussten draufzahlen», sagt Angelika Gerber. 

Dass Nachbarn auch in aussichtslosen Fällen den ganzen Rechtsweg beschreiten, liegt auch an der Versicherungslage. So decken Rechtsschutzversicherungen oft Einsprachen gegen andere, schliessen aber Einsprachen am eigenen Bauprojekt aus. Wer Einsprache erhebt, ist darum finanziell oft besser abgesichert als jene, die von der Einsprache betroffen sind. 

Mögliche Monsterprozesse

«Ich finde das stossend», sagt der Anwalt der Familie Gerber. Es sei zwar das Recht eines jeden, sich gegen das Baugesuch eines Nachbarn zur Wehr zu setzen. Man sollte dem aber einen Riegel schieben können, wenn man merke, dass es nicht um sachliche Argumentationen, sondern nur ums Verhindern eines Bauprojekts gehe. Das festzustellen, sei aber schwierig – und im aktuellen Baugesetz nicht vorgesehen, so der Anwalt. Entsprechend groteske Ausmasse könnten Prozesse annehmen. 

Dass es in diesem Fall um Verhinderungstaktik ging, darauf deutet das nun vom Bundesgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts hin. Es rügt die Einsprecher, attestiert ihnen in einem Punkt «beinahe schon querulatorische Züge».

Sie hatten zudem der Erstinstanz wiederholt «Willkür» vorgeworfen. «Willkür liegt zumindest nicht schon dann vor, wenn eine Behörde in ihrem Entscheid lediglich eine andere Rechtsauffassung vertritt als die unterliegende Verfahrenspartei und darauf gestützt einen Entscheid fällt, der von der unterliegenden Verfahrenspartei nicht erwünscht ist», rügt das Gericht im bestätigten Urteil.

Nicht ganz einfach

Ein mulmiges Gefühl habe sie schon, nach dem langen Rechtsstreit neben die Nachbarin zu ziehen, die ihnen so lange das Leben zur Hölle gemacht habe, sagt Angelika Gerber.

Einen letzten rechtlichen Schachzug gäbe es noch für die Nachbarin: Sie könnte während der Bauzeit einen Baustopp beantragen. Dafür müssten aber massive Verstösse gegen die Baubewilligung vorliegen. Das lasse sich aber gut verhindern, so der Anwalt der Gerbers. Zudem haben Gerbers der Nachbarin für die Bauzeit ein Betretungsverbot ausgesprochen.

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