Hanneke Spinatsch
Veröffentlicht am 27. März 2013 - 17:16 Uhr,
aktualisiert am 21. Oktober 2021 - 14:13 Uhr durch Nicole Müller
Bild: Thinkstock Kollektion
Ein schönes Reihenhaus in einem ruhigen Quartier, nette Nachbarn und etwas Grün rundherum – die glücklichen Mieter ziehen ein und kommen bald zum Schluss: «Das ist es! Hier gehen wir nie mehr weg.» Sie sichern sich das Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft und wähnen sich als künftige Hauseigentümer .
Kann sein, dass es dazu kommt – muss aber nicht. Denn im juristischen Begriff «Vorkaufsrecht» stecken je nach Situation weniger Rechte, als man annehmen würde. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
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