Die Unterschrift zurücknehmen?
Frage: Gestern habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. In der Zwischenzeit habe ich aber die Zusage für meine Traumwohnung bekommen. Kann ich meine Unterschrift zurückziehen?
aktualisiert am 25. Juli 2017 - 17:12 Uhr
Leider nein. Sobald ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen ist, gelten die vereinbarten Kündigungstermine. Wenn der Vermieter nicht bereit ist, den Vertrag aufzulösen, müssen Sie wohl auf Ihre Traumwohnung verzichten.
Oder aber Sie kündigen den Vertrag sofort und suchen selbst einen Nachmieter. Damit riskieren Sie allerdings, dass Sie während einer bestimmten Zeit doppelt Miete zahlen müssen.
Ihr Nachmieter muss zahlungsfähig sein und den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen. Zudem muss er als Mieter ähnliche Voraussetzungen mitbringen wie Sie. Keine Miete mehr bezahlen müssen Sie ab dem Zeitpunkt, ab welchem Ihr Nachmieter die Wohnung mietet.
Anders liegt der Fall, falls man nur ein Bewerbungsformular ausgefüllt hat. Meist wird dann bei Nichtunterzeichnung eine Umtriebsentschädigung verlangt. Das ist jedoch unzulässig, auch wenn auf dem Formular darauf hingewiesen wurde. Denn man bekundet bloss Interesse, mit dem Vermieter in Verhandlung zu treten – das bleibt bis Vertragsabschluss unverbindlich.
Wer die Zusage für eine Traumwohnung gefunden hat, kann das jetzige Mietverhältnis ausserterminlich kündigen. Beobachter-Mitglieder können hierzu den Musterbrief «Vorzeitiger Auszug» verwenden, den sie ganz einfach an den Vermieter schicken.