Kaminfegerkosten für Schwedenofen zahlen?
Frage: In meiner Mietwohnung hat es einen Schwedenofen. Die Vermieterin stellt mir die Kaminfegerkosten in Rechnung. Muss ich zahlen?
Veröffentlicht am 16. März 2023 - 17:05 Uhr
Es kommt darauf an, um welche Kosten es geht. Wenn der Kaminfeger vorbeigekommen ist, um den kaputten Abzug zu flicken, muss die Vermieterin dafür aufkommen. Denn eine solche Reparatur
können und sollten Sie als Mieter nicht auf eigene Faust vornehmen – es braucht dafür eine Fachperson. Deshalb muss die Vermieterin diese Kosten übernehmen.
Anders sieht es aus, wenn man Ihnen zum Beispiel die Reinigung des Ofens als Nebenkosten verrechnet. Diese Rechnung müssen Sie grundsätzlich bezahlen, sofern Sie die Heizkosten vertraglich als Nebenkosten definiert haben. Denn die Reinigung des Kamins ist unter «Heizkosten» miterfasst. Es muss im Mietvertrag also nicht explizit von «Kaminfegerkosten» die Rede sein. Ob das auch gilt, wenn Sie den Schwedenofen nicht zum Heizen brauchen und nur selten nutzen, ist umstritten.
Lassen Sie sich von der örtlichen Schlichtungsbehörde beraten, wenn es um Kaminfegerkosten geht. Denn es gibt dazu verschiedene Ansichten und damit auch örtliche Unterschiede. Die Auskunft ist kostenlos.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Nebenkostenabrechnung» einen Überblick, welche Positionen im Mietvertrag geregelt sein sollten und erhalten Tipps zur Beanstandung der Nebenkostenabrechnung.