Wer muss die Heizung entlüften?
In unserer Mietwohnung hat es Luft in den Heizkörpern. Die Verwaltung behauptet, ich müsse sie selber entlüften. Was gilt?
Veröffentlicht am 15. Januar 2025 - 06:00 Uhr
Im Mietrecht spricht man dann vom «kleinen Unterhalt», den die Mieterschaft übernehmen muss. Alles, was Sie mit einfachen Handgriffen reparieren können, müssen Sie selber machen.
Sobald man aber eine Fachperson hinzuziehen muss, handelt es sich um «gewöhnlichen Unterhalt», und die Vermieterschaft muss die Kosten übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Rechnung ist oder was im Mietvertrag steht.
Und wozu zählt das Entlüften der Heizung? Das ist nicht ganz klar.
Einerseits kann man argumentieren, dass jeder Mietpartei zuzumuten ist, das Heizungsventil zu öffnen und die Heizung zu entlüften. Anderseits kommt es vor, dass ein Ventil blockiert ist. Dann braucht es ein gewisses Fachwissen.
Deshalb dürfte das kein kleiner Unterhalt mehr sein, und die Vermieterschaft muss jemanden schicken. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie selber Hand anlegen wollen, fragen Sie die Hauswartin oder einen Nachbarn.
Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten die Mietenden in der Wohnung selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.
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