A

wie in der Wohnung arbeiten: Büroarbeiten in der Wohnung sind natürlich erlaubt – wie auch andere Arbeiten, die keinen Lärm verursachen oder die Nachbarn sonst wie stören.

 

B

wie Besuch empfangen: Besuch ist grundsätzlich jederzeit gestattet, auch über Nacht oder für ein paar Tage. Auf die Zahl der Gäste kommt es dabei nicht an. Allerdings gilt: Wer ein und aus geht, muss sich an die Hausordnung halten.

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C

wie Camcorder installieren: In Ihrer eigenen Wohnung dürfen Sie eine Videokamera installieren, sofern alle einverstanden sind, die gefilmt werden Überwachungskameras Sie werden gerade gefilmt . Doch das Treppenhaus oder den Eingangsbereich aufzunehmen, etwa um Velodiebstähle aufzuklären, ist grundsätzlich unzulässig. Denn das sind gemeinschaftliche Räume.

 

wie Dübellöcher bohren: Dübeln ist erlaubt– im üblichen Umfang. Doch wenn Sie ausziehen, müssen Sie die Löcher zukitten – zum Beispiel mit Tubengips. Der Vermieter kann dafür zwar auch einen Handwerker beauftragen Reparaturen Dürfen Mieter einen Handwerker holen? , die Kosten muss er aber dann selber tragen.

E

wie Einrichten: Sie dürfen Ihre Wohnung nach Lust und Laune einrichten 3-D Raumplaner Einrichten wie die Profis , Bilder aufhängen, Regale montieren und so weiter. Gestattet ist alles, was beim Auszug leicht wieder rückgängig zu machen ist.

 

F

wie Feste feiern: Feste aller Art sind gestattet. Man muss aber auf die Nachbarn Nachbarschaft Wer will Krach? Rücksicht nehmen und die Nachtruhe einhalten. Sie gilt in den meisten Gemeinden und gemäss den meisten Hausordnungen ab 22 Uhr.

 

G

wie Grillieren: Die Vermieterin darf das Grillieren auf dem Balkon nicht generell verbieten. Denkbar wäre es allerdings, dass sie Gas- oder Elektrogrills vorschreibt. So oder so: Vermeiden Sie übermässige Immissionen durch Rauch oder Gerüche.

 

H

wie Haustiere halten: Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, dürfen Sie ein Haustier Mietwohnung Was ist bei Haustierhaltung zu beachten? halten. Viele Verträge schreiben jedoch eine Bewilligung des Vermieters vor oder verbieten Tiere. Daran müssen Sie sich halten. Ausnahme: Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische sind in üblicher Anzahl immer erlaubt.

Rechtsratgeber
Mehr zu Nachbarstreitigkeiten

Nicht immer ist bei Nachbarstreitigkeiten eine gütliche Einigung möglich. Je nach Art der Störung können Sie gerichtlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen. Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied detaillierte Informationen, welche Optionen in einem solchen Fall offenstehen.

I

wie Instrument spielen: Schlagzeug oder vergleichbar laute Instrumente Laute Nachbarn Wie viel Musik und Lärm muss ich erdulden? darf man in Mehrfamilienhäusern nur mit speziellem Schallschutz spielen. Mietvertrag und Hausordnung können weitere Einschränkungen vorsehen. Während der Mittags- und Nachtruhe darf man in der Regel überhaupt nicht musizieren.

 

J

wie Joint rauchen: Kiffen Cannabis Kiffen und die Konsequenzen ist an sich illegal. Wer auf dem Balkon regelmässig kifft und Nachbarn dadurch erheblich stört, kann vom Vermieter abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall drohen eine Kündigung und eine Anzeige bei der Polizei.

 

K

wie Katzenleiter montieren: Die Fassade ausserhalb des Balkons gehört nicht zur Wohnung. Deshalb braucht eine Katzenleiter die Zustimmung des Vermieters – am besten schriftlich.

 

L

wie Lüften: Mieter sind dazu verpflichtet, die Wohnung sorgfältig zu gebrauchen. Dazu gehört ausreichendes Lüften. Zu empfehlen sind mindestens zweimal pro Tag ein paar Minuten. Küche und Bad sollte man direkt nach der Benützung lüften.

Wie lüfte ich im Winter?

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Im Winter herrscht drinnen oft dicke Luft – ausgelöst durch Schmutz oder zu hohe Feuchtigkeit. Wie man rasch für frische Luft sorgt.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

M

wie Müllsack deponieren: Müllsäcke können schlechte Gerüche verbreiten oder üble Pfützen bilden. Deshalb sollten sie nicht für längere Zeit im Treppenhaus stehen.

 

N

wie nachts duschen: Wer – etwa wegen der Arbeit – spät und verschwitzt nach Hause kommt, darf noch rasch duschen. Unzulässig wäre wohl ein nächtliches Bad, weil das Ein- und Ablaufen des Wassers länger dauert und die Nachtruhe stören Schlafmangel Wenn die Nacht zu kurz ist kann.

Buchtipp
Nachbarschaft. Was gilt im Konfliktfall?
Nachbarschaft – Was gilt im Konfliktfall?

O

wie oben ohne sonnenbaden: Es ist grundsätzlich Ihnen überlassen, was und wie viel Sie in der Wohnung und auf dem Balkon tragen. Zur Schau stellen sollten Sie Ihren nackten Körper allerdings nicht: Das könnte Aufruhr in der Nachbarschaft bringen – und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Exhibitionismus.

 

P

wie Parabolantenne installieren: Es gibt kein Recht, eine Antenne zu installieren, falls die gewünschten Programme auch anders zu empfangen sind – etwa über Kabel. Nicht verbieten darf der Vermieter die Satellitenschüssel, wenn sie im Innenbereich des Balkons steht, von aussen nicht sichtbar und nicht fest installiert ist.

 

Q

wie Qualmen: In der Wohnung darf man rauchen, selbst wenn der Mietvertrag es verbietet. Wenn die Wände dadurch übermässig schnell vergilben, muss man beim Auszug die Kosten für den gewöhnlichen Wandanstrich tragen – entsprechend dessen Lebensdauer. Meist ist dann ein zusätzlicher Nikotinanstrich Rauchen in der Wohnung Können Vermieter das Qualmen gänzlich verbieten? nötig, für dessen Kosten Raucher aufkommen müssen.
 

Rechtsratgeber
Checkliste «Lebensdauertabelle»

Geht etwas kaputt oder werden Mieter beim Auszug aufgefordert, für den beschädigten Herd aufzukommen, braucht man sich nur im Rahmen der durchschnittlichen Restlebensdauer zu beteiligen. Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Lebensdauer», wie die Altersentwertung für Einrichtungsgegenstände sowie für Boden- und Wandbeläge festgesetzt ist.

R

wie Renovieren: Man darf die Wohnung nicht baulich verändern. Ein rosa Anstrich fürs Kinderzimmer braucht eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters, sonst muss er beim Auszug rückgängig gemacht werden. Grössere Eingriffe wie etwa das Entfernen einer Zwischenwand brauchen vorgängige schriftliche Zustimmung, sonst droht schlimmstenfalls die Kündigung.

 

S

wie Schlüssel nachmachen: Wenn der Wohnungsschlüssel zu einer modernen Schliessanlage gehört, braucht der Schlüsseldienst in der Regel ohnehin die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Auch sonst sollten Sie seine Zustimmung einholen. Die Schlüssel gehören dem Vermieter. Sie müssen ihm alle abgeben, wenn Sie ausziehen – auch wenn Sie sie auf eigene Kosten haben anfertigen lassen.

 

T

wie Treppenhaus möblieren: Das Recht, die gemieteten Räume zu nutzen und zu möblieren, endet vor der Haustür. Das Treppenhaus sollten Sie darum nicht mit Schuhkästen oder Pflanzen verstellen. Das kann den Fluchtweg versperren und gegen feuerpolizeiliche Vorschriften verstossen.

 

U

wie Untervermieten: Wer die Wohnung untervermieten möchte, muss den Vermieter informieren. Er kann nur unter gewissen Voraussetzungen ablehnen – etwa wenn man Profit daraus schlagen will.

 

V

wie Vögel füttern: Das Füttern von Vögeln Vögel füttern Vermieter verbietet Vogelhäuschen auf Balkon ist nicht per se untersagt. Der Vermieter kann es aber verbieten, wenn es einen sachlichen Grund gibt – etwa wenn das Gezwitscher die Nachbarin übermässig stört.

 

W

wie Wäsche trocknen: Wenn Sie ein-, zweimal pro Woche im normalen Umfang Wäsche trocknen, dürfte das zulässig sein. Wichtig ist regelmässiges Lüften, damit sich nicht durch Feuchtigkeit Schimmel bildet.

 

X

wie x-fach laut sein: Mieter sind dazu verpflichtet, auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Wenn es immer und immer wieder Radau gibt, kann die Vermieterin kündigen – unter Umständen sogar ausserordentlich.

 

Y

wie Yoga unterrichten: Wohnräume darf man grundsätzlich nicht zu geschäftlichen Zwecken nutzen – es sei denn, es handle sich um ein stilles Gewerbe wie etwa Übersetzungen. Da Yoga-Unterricht Haftung Vorsicht! Risiken im Nebenjob regen Kundenverkehr bringen kann, braucht es die Zustimmung des Vermieters. Er kann sie verweigern oder Vorschriften erlassen, etwa zu Öffnungszeiten.

 

Z

wie Zusammenziehen: Es ist ein Recht, mit dem Partner zusammenzuziehen. Der Vermieter darf nicht verbieten, ihn nachträglich in der Wohnung aufzunehmen. Das gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare.

Rechtsratgeber
Mehr zu Mietrecht

Beim Mietrecht gibt es viele Fallstricke. Der Beobachter räumt auf mit weit verbreiteten Irrtümern. Mitglieder profitieren von nützlichen Merkblättern und Musterbriefen, die erklären, wie zu hohe Nebenkostenabrechnungen beanstandet werden. Ausserdem erfahren sie, welche besonderen Kündigungsfälle im Mietrecht existieren.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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