Wer kümmert sich um die Maus im Haus?
Hilfe, ich habe eine Maus in meiner Wohnung! Die Vermieterin will nichts unternehmen. Zu Recht?
Veröffentlicht am 21. September 2023 - 06:00 Uhr
Wenn es nur eine einzige Maus ist: Kaufen Sie eine Mausefalle und warten Sie ab, dass das Tier hineintappt. Für diesen sogenannten kleinen Unterhalt ist der Mieter verantwortlich.
Allerdings kommt eine Maus selten allein. Im Familienverband sind die Tiere nicht nur ungebetene, sondern auch extrem lästige Gäste. Wenn sie erst mal den Käse gerochen haben, lassen sie sich nur schwer wieder vertreiben. Deshalb: Informieren Sie die Vermieterin sofort, wenn Sie einen grösseren Mäusebefall vermuten. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Und verlangen Sie, dass die Vermieterin den Mietzins angemessen reduziert für die betreffende Zeit. Denn im rechtlichen Sinne handelt es sich dabei um einen Mangel am Mietobjekt . Die Vermieterin muss dafür sorgen, dass Sie die Wohnung ohne Beeinträchtigung nutzen können. Das heisst: Sie muss den Mäusebefall bekämpfen.
Falls es einen Kammerjäger braucht, muss ihn in der Regel die Vermieterin bezahlen. Ausser sie kann nachweisen, dass der Mieter an der Mäuseplage schuld ist. Wenn beispielsweise mehrere Wohnungen betroffen sind, wird der Nachweis für die Vermieterin aber schwierig werden. So oder so: Schädlinge wie Mäuse und Ratten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie können zum Gesundheitsrisiko werden und knabbern gern Kabel an, was zu einem Kurzschluss oder sogar zu einem Brand führen kann.
Wenn die Vermieterin nicht hilft, weisen Sie sie nochmals auf das Problem hin – am besten mit Fotos. Setzen Sie eine Frist von einigen Tagen und fordern Sie, dass der Mäusebefall professionell bekämpft wird. Falls die Vermieterin innerhalb der Frist nicht reagiert, können Sie den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde hinterlegen.
Die Vermietenden sind verpflichtet, die Liegenschaft während der gesamten Mietdauer zu unterhalten. Aber längst nicht alles, was dem Mieter nicht gefällt, ist auch ein Mangel im Sinne des Mietrechts. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welche Rechte die Mieterschaft hat und wie man mithilfe eines Musterbriefs die Vermieterin auf Mängel aufmerksam macht.
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