Mietzinssenkung
So gehen Sie vor
Um eine Mietzinssenkung zu erreichen, müssen Sie selbst aktiv werden - und zwar mit einem eingeschriebenen Brief.
Redaktion beobachter.ch
Veröffentlicht am 3. Dezember 2001 - 00:00 Uhr
- Fordern Sie den Vermieter in einem eingeschriebenen Brief auf, Ihren Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin anzupassen.
- Das Herabsetzungsbegehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz des Vermieters sein. Wollen Sie also eine Senkung auf den 1. April erreichen, dann müssen Sie das Schreiben spätestens Mitte Dezember auf die Post bringen.
- Setzen Sie dem Vermieter eine Frist von 30 Tagen zur Stellungnahme.
- Reagiert der Vermieter nicht oder sind Sie mit seiner Antwort nicht zufrieden, müssen Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde ein Anfechtungsbegehren einreichen.
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1 Kommentar
Guten Tag
Als Beobachter-Abonnent konnte ich immer wieder von Ihren Diensten profitieren.
Wieder einmal suche ich den Musterbrief zur Mietzinssenkung und bin nach dem Einloggen hier gelandet:
https://www.beobachter.ch/wohnen/artikel/mietzinssenkung-so-gehen-sie-v…
wo es im Text steht: "Musterbriefe finden Sie in der rechten Randspalte". In der ganze Browser-Site gibt es kein Link oder Dokument wo ein Musterbrief abgelegt werden soll.
Konkret heisst es, dass diese Beobachter-Dienste nun über Ihr Angebot GUIDER zu beziehen sind, also nicht mehr kostenlos. Ist das richtig?
Um eine klare Angebotsdarstellung Ihren Beobachter-Dienste, die für mich als Abonnement noch zur Verfügung stehen, wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüsse
Pierre Membrez