Darf der Nachbar eine laute Heizung einbauen?
Mein Nachbar plant, nebenan eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu bauen. Kann ich wegen des Lärms Einsprache machen?
Veröffentlicht am 22. Juni 2023 - 08:38 Uhr
Am besten ist es, wenn Sie Ihre Fragen oder Sorgen direkt mit dem Nachbarn besprechen . Wenn das nicht geht, sollten Sie tatsächlich eine Einsprache in Betracht ziehen. Denn die ist in den Kantonen, die sie vorsehen, meistens ein niederschwelliges Rechtsmittel.
Mit einer Einsprache fordern Sie das Bauamt auf, seine beabsichtigte Bewilligung nochmals zu überdenken. Häufig laden die Ämter in einem ersten Schritt die Parteien zu einer Aussprache ein. Dort prüfen sie dann, ob ein Kompromiss möglich ist, bevor das Verfahren weiterläuft.
Geplante Bauten und Vorrichtungen muss das Bauamt grundsätzlich bewilligen, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dass ein anderer Standort besser wäre, ist dabei nicht relevant. Bei Wärmepumpen im Freien gibt es aber durchaus einen Ermessensspielraum – und zwar gestützt auf das Vorsorgeprinzip der Umwelt- und Lärmschutzgesetzgebung . Dieses sieht vor, dass Bauherrschaften den Standort solcher neuen Anlagen so wählen müssen, dass sie im Betrieb so wenig wie möglich stören. Das selbst dann, wenn sie die Grenzwerte einhalten. Im Idealfall sollte die Wärmepumpe im Freien für die Nachbarn nicht sichtbar sein, wenn sie von den Fenstern des Wohn- oder Schlafzimmers aus nach draussen blicken. Falls sich das nicht machen lässt, sollten die Bauherren den grösstmöglichen Abstand zur Nachbarschaft wählen.
Über alternativen Standort reden
Wenn Sie der Meinung sind, dass die geplante Wärmepumpe an einem anderen Standort für Sie weniger störend betrieben werden könnte, suchen Sie am besten zuerst das Gespräch mit der Bauherrschaft. Falls diese nicht bereit ist, mit Ihnen innerhalb der Einsprachefrist darüber zu diskutieren, klären Sie direkt beim Bauamt, ob Sie die Einsprache mit Ihren eigenen Worten begründen können. Falls Sie unsicher sind oder von vornherein wissen, dass Sie die Einsprache nicht selbst verfassen wollen, sollten Sie frühzeitig mit einer Anwältin oder einem Anwalt Kontakt aufnehmen und die Fachperson damit beauftragen.
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