Falsche Gnade für Nonnen
Der Untersuchungsbericht über die Rolle der Ingenbohler Klosterfrauen in Kinderheimen weist grosse Lücken auf. Und er beschönigt die düstere Vergangenheit.
Veröffentlicht am 5. Februar 2013 - 09:25 Uhr
Das Schwyzer Frauenkloster Ingenbohl wollte seine Rolle in jenen Kinderheimen beleuchten, die von seinen Nonnen geführt wurden. Zu diesem Zweck setzte das Kloster eine externe Kommission ein, die nach getaner Arbeit stolz von sich sagte: «Wir sind der Wahrheit mit diesem Bericht sicher ein Stück näher gekommen.»
Ehemalige Bewohner klösterlicher Kinderheime sehen das anders. Sie reagieren empört und bezweifeln, dass der Bericht tatsächlich Licht in die düstere Vergangenheit trägt. Wichtige Zeugen wurden nicht angehört, andere Betroffene müssen sich vorwerfen lassen, sie dramatisierten oder täuschten sich in ihrer Erinnerung.
Irritierend ist für Betroffene, dass die Kommission den Nonnen viel Verständnis einräumt und deren teils herzloses Verhalten auf die damals prekären Arbeitsverhältnisse zurückführt. Besonders stossend: Das Gremium stellt sich sogar ausdrücklich hinter fragwürdige Rechtfertigungsversuche einzelner Nonnen. Etwa im Fall einer 93-Jährigen, die zu Protokoll gab, man müsse sich «an den Kopf greifen» bei diesem «erfundenen Schmarrn». Dazu heisst es im Bericht wohlwollend, die Entrüstung der Schwester sei «nachvollziehbar». Gleichzeitig zweifelt das Gremium mehrfach Schilderungen von Opfern an und stuft sie mitunter als unglaubhaft ein.
Willy Mischler war einer der Ersten, die die Methoden der Ingenbohler Nonnen in Heimen ausserhalb Luzerns im Beobachter publik machten. Er wurde, obwohl er Kontakt zum Gremium hatte, nicht angehört. Man ignorierte seine für die Aufarbeitung wichtigen Erinnerungen.
Noch heute zittert die Stimme des 55-Jährigen, wenn er erzählt, welche Strafen er in den sechziger Jahren im Waisenhaus Mariahilf in Laufen BL (damals Kanton Bern) erdulden musste. «Dünkle» und «dusche» nannten es Kinder und Nonnen damals, heute würde man es als Wasserfolter bezeichnen. Die Nonnen drückten Knaben und Mädchen die aufgedrehte Duschbrause so lange ins Gesicht, bis sie zu ertrinken glaubten. Oder sie hielten sie an den Füssen und tauchten sie kopfüber in einen mit Wasser gefüllten Putzkübel – rauf und runter, rauf und runter. Die Kinder litten bei diesen Strafen, bei denen es oft um Bagatellen ging, Todesangst (siehe «Düstere Jahre»).
Im Bericht, den die Kommission unter der Leitung des Wettinger Notars Magnus Küng verfasst hat, wird das Waisenhaus Laufen nur am Rand erwähnt. Es heisst, Mischler habe es abgelehnt, mit einer damals in Laufen tätigen Schwester ein Gespräch zu führen. «Das trifft überhaupt nicht zu, ich war immer zu einem Gespräch bereit, aber nicht im Kloster», sagt Mischler. «Ich habe mir erhofft, mit diesem Bericht endlich mit der düsteren Vergangenheit abschliessen zu können. Aber so geht es doch nicht!»
Mischler hätte der Kommission ein halbes Dutzend weitere Zeitzeugen vermitteln können, die seine Schilderungen bestätigt hätten. Er selber organisierte im Herbst 2010 in Laufen ein Treffen ehemaliger Bewohner. Unter den Augen zweier Regierungsräte, des bernischen Justizdirektors Christoph Neuhaus und seines Baselbieter Kollegen Urs Wüthrich, berichteten sie über die Wassertortur und ähnliche Szenen. Vom Kloster nahm damals trotz Einladung niemand teil. Provinzoberin Marie-Marthe Schönenberger teilte lediglich mit: «Wir wollen uns hinsichtlich unserer Vergangenheit zuerst dokumentieren – erst dann sind wir auch in der Lage, Antworten zu geben.»
Noch schlimmer ist Eduard Steiners Fall: Ihm unterstellt die Kommission Küng eine «gedächtnispsychologische Dramatisierungstendenz». Steiner hatte in den Medien wiederholt von unnatürlichen Todesfällen berichtet, die sich in den vierziger Jahren in der Kinderanstalt Rathausen LU ereignet hätten. Die Kommission schreibt dazu im Stil einer strafrechtlichen Ermittlung: «Die Aussagen zu drei Selbsttötungen von Kindern sind überwiegend unzuverlässig.» Im Fall eines Buben, der sich durch einen Stromschlag getötet haben soll, habe sich Steiner «völlig getäuscht». Der Bub sei 1948 aus «Rathausen» entlassen worden und habe später eine Gärtnerlehre gemacht, steht im Bericht.
Steiner beharrt auf seiner Darstellung, kann sich aber nur an den Nachnamen des Buben erinnern. «Wir hatten damals mindestens fünf oder sechs Knaben mit den gleichen Nachnamen.» Gut möglich, dass die Kommission den Lebenslauf eines anderen Knaben rekonstruiert hat. Steiner: «Ich selber habe in der Reuss mit dem Leiterwagen einen grossen Stein geholt und daraus mit dem Gärtnermeister einen Grabstein gemacht.»
Auch Thomas Huonker, der als Historiker für die Guido-Fluri-Stiftung die Vergangenheit der Kinderheime umfassend aufarbeitet, kritisiert, was die Kommission über die Aussagekraft von Zeitzeugen sagt. «Ihre Glaubwürdigkeit ist generell hoch», so Huonker. Der Bericht habe zudem den Charakter einer «pseudostrafrechtlichen Untersuchung», «wertet die Opfer ab und beschönigt damit die damaligen Zustände».
Kommissionspräsident Küng, für den Beobachter tagelang nicht zu sprechen, teilte lediglich mit: «Es ist eines jeden Recht, mit unserem Bericht zufrieden oder unzufrieden zu sein. Wir haben nie Anspruch auf Vollständigkeit und das Alleinrichtige erhoben.» Und: «Gerechtigkeit haben auch die vielen Erziehenden zugut, die sich nichts zuschulden kommen liessen und die selbst Opfer eines ausbeuterischen Systems wurden.»