Nein, das darf er nicht. Wenn Sie nicht zustimmen und er das Foto trotzdem aufschaltet, begeht Ihr Arbeitgeber eine Persönlichkeitsverletzung. Damit missachtet er Ihr Recht am eigenen Bild Urheberrecht Jedes Foto ist geschützt . Auf der Firmenwebsite zu erscheinen ist nicht jedermanns Sache. Dies muss von einem Arbeitgeber respektiert werden, denn schliesslich ist im Gegensatz zu einem Intranet-Auftritt die Veröffentlichung im Internet für alle Welt einsehbar.

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Bevor Sie ihn aber schriftlich und eingeschrieben darauf hinweisen, dass Sie keine Aufschaltung wünschen und es damit verbieten, rate ich Ihnen zu einem einvernehmlichen Gespräch: Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber, warum Sie Wert auf Ihre Privatsphäre legen. Lenkt er nicht ein, können Sie immer noch den rechtlichen Weg beschreiten und eine Beseitigung des Bildes von der Firmenwebsite verlangen. In diesem Fall könnten Sie auch Schadenersatz geltend machen, was in der Praxis in diesem Kontext aber eher unrealistisch ist.

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Wo ungerechtfertigte Überwachung beginnt und wo es Sicherheitsüberlegungen des Arbeitgebers begründen, kann eine Firma je nach Situation den Standort ihrer Mitarbeiterinnen bestimmen. Das sind die Rechte von Angestellten.

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