Darf mein Chef die Krankheit erwähnen?
Frage: Ich hatte ein Burn-out und fiel für drei Monate aus. Das ist drei Jahre her. Im Arbeitszeugnis wird die Krankheit jetzt erwähnt – ist das erlaubt?
aktualisiert am 24. Mai 2018 - 10:25 Uhr
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Erkrankung im Arbeitszeugnis nur unter gewissen Voraussetzungen erwähnt werden darf.
Einerseits ist das erlaubt, wenn die Krankheit einen gravierenden Einfluss auf die Leistung oder auf das Verhalten des Arbeitnehmers hatte. Anderseits, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht mehr fähig war, seine Aufgaben zu erfüllen und damit ein sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeben war.
In Ihrem Fall darf das Burn-out also nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Die Krankheit liegt so lange zurück, dass sie keinen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehr bieten kann. Ausserdem scheint das damalige Burn-out auch keinen langfristig gravierenden Einfluss auf Ihre Leistung oder Ihr Verhalten gehabt zu haben.
Verlassen Sie die Firma, haben Sie Anrecht auf ein Arbeitszeugnis sowie eine Schlussabrechnung. Doch nicht immer nimmt es die Chefin mit diesen Dingen so genau. Beobachter-Mitglieder erhalten eine fundierte Checkliste, was ins Zeugnis gehört und wie sie bei offenen Forderungen vorgehen.