Sicherheitsfirmen stellen teils Leute ein, ohne sie vorher gründlich geprüft zu haben. Das zeigt eine Recherche von SRF. Eine Journalistin liess sich verdeckt anstellen und stiess bei verschiedenen Firmen auf eine unseriöse Rekrutierung.

Kurz nach der Bewerbung stand sie schon als Wachfrau in einer Asylunterkunft und war zuständig für die Sicherheit von Personal, Familien und Minderjährigen – ohne dass sie einen Auszug aus ihrem Strafregister hatte vorlegen müssen. 

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Dürfen Lehrer etwas auf dem Kerbholz haben?

Das irritiert, zumal ein sauberer Leumund zentral ist bei verschiedenen Berufen, wo es hohe Ansprüche an die Integrität gibt.

Kann man davon ausgehen, dass Vertrauenspersonen, mit denen man im Alltag zu tun hat, keine Straftäter sind? Zum Beispiel der Lehrer in der Schule, die Dorfpolizistin, das Sicherheitspersonal im Zug, die Ärztin im Spital oder der Notar, der wichtige Dokumente beglaubigt? Für welche Jobs braucht es überhaupt einen Strafregisterauszug?

«Nur dort, wo nicht die Arbeitsleistung allein im Zentrum steht»

«Eigentlich müsste man fragen: ‹Wo ist das Einfordern eines Strafregisterauszugs erlaubt?›», sagt Beobachter-Experte Thomas Oechsle. «Denn das darf man meiner Meinung nach nur dort, wo nicht die Arbeitsleistung allein im Zentrum steht – sondern auch eine allfällige Repräsentationspflicht mit dem Job verbunden ist oder sich für eine Firma zum Beispiel eine Haftungsfrage ergeben kann.»

Das könne etwa im Finanzwesen der Fall sein oder bei der Arbeit mit Kindern. «In den meisten anderen Fällen ist das Verlangen eines Strafregisterauszugs unzulässig, ausser es gibt sachliche Gründe.» 

Das Gesetz schränkt den Spielraum ein

Auch im Gesetz steht, dass Arbeitgeber nicht einfach nach Gutdünken Strafregisterauszüge von ihrem Personal verlangen können. Denn es handelt sich um besonders schützenswerte Personendaten: «Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind.» 

Auf bestimmte Berufe trifft das zu. Ein paar Beispiele: 

  • Notariat
    Der Schweizer Notarenverband schreibt auf Anfrage, dass man grundsätzlich davon ausgehe, dass in sämtlichen Kantonen für die Erlangung der Berufsausübungsbewilligung (Patent, Eintrag im Register et cetera) ein Strafregisterauszug vorgelegt werden muss. Im Kanton Bern etwa steht im Gesetz, dass man nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt sein darf, die mit dem Notariatsberuf nicht zu vereinbaren sind. Praktisch identisch ist die Bestimmung im Aargau und in Freiburg.
     
  • Lehrerinnen und Lehrer

    Im Kanton Zürich ist der Strafregisterauszug Pflicht. So steht es in einer Weisung des Volksschulamts: «Vor der Anstellung einer Lehrperson, einer Schulleiterin oder eines Schulleiters durch die Schulpflege müssen ein aktueller Strafregisterauszug und ein Sonderprivatauszug sowie – im Falle einer deutschen Staatsangehörigkeit – ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen.» 



    Im Aargau gibt es einen solchen Passus noch nicht. Das Bildungsdepartement schreibt jedoch auf Anfrage, dass das Aargauer Parlament im Herbst 2022 eine Motion überwiesen habe, die fordert, dass bei jeder Anstellung von Lehrpersonen aktuelle Strafregisterauszüge verlangt werden. In der Totalrevision des Schulgesetzes werde momentan die entsprechende Grundlage geschaffen. 


     
  • Sicherheitspersonal in Zügen
    Bei den SBB heisst es auf Anfrage, dass alle Angestellten der Sicherheitsdienste im Rekrutierungsprozess einen Straf- und einen Betreibungsregisterauszug einreichen müssen.
  • Ärztinnen und Ärzte
    Das Medizinalberufegesetz verlangt für die Berufsausübungsbewilligung, dass die Gesuchsteller vertrauenswürdig sind. Beim St. Galler Gesundheitsdepartement heisst es, dass man deshalb verpflichtet sei, die Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, und entsprechend einen Strafregisterauszug verlange. Auch in Basel-Stadt ist ein solcher Auszug für die Berufsausübungsbewilligung Pflicht. 
     
  • Polizei
    Laut der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten besteht schweizweit eine gewisse Einheitlichkeit. Grundsätzlich müssten Bewerberinnen und Bewerber ihren Strafregisterauszug beim Ausschreibungsverfahren einreichen. Das sei in der Regel in den kantonalen Personalgesetzen oder in spezifischen Verordnungen geregelt.  
Quellen