Ferien sind Ferien. Das ist der Grundsatz. Wer etwa nach Rimini, Stockholm oder Grindelwald reist, muss grundsätzlich keine Geschäftsmails und -anrufe beantworten. Denn Ferien sind «Tage, die der Erholung dienen». So sagt es das Bundesgericht.

Die Realität sieht häufig anders aus. Dank Smartphone poppen Mails und Anrufe am Strand, auf der Fähre oder beim Gipfelkreuz auf. Also eigentlich immer und überall. Und nur selten handelt es sich um geschäftliche Notfälle, in denen Arbeitnehmende ihre Ferien ausnahmsweise unterbrechen müssen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Die Firma muss Erholung garantieren

«Richtig abschalten, also sich in den Ferien mit anderen Dingen beschäftigen, ist für die Erholung enorm wichtig», sagt die Berner Arbeits- und Organisationspsychologin Rita Buchli. Auch das Recht ist hier klipp und klar: Während der Ferien gibt es keine Erreichbarkeit.

Und dafür sind beide Seiten verantwortlich: Arbeitgeberinnen müssen aufgrund der Fürsorgepflicht intervenieren, wenn Angestellte während der Ferien Mails beantworten oder Anrufe tätigen. Arbeitnehmende ihrerseits haben eine Treuepflicht. Sie müssen alles dafür tun, dass sie sich in den Ferien wirklich erholen. Geschäftliche Anrufe gehören normalerweise nicht dazu.

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht

So trennen Sie Arbeit und Ferienzeit effektiv

Angestellte schauen auch in den Ferien wohl weit häufiger aufs Handy als auf den Schirmlidrink. Mit den Tipps von Arbeitspsychologin Buchli bleibt man dabei aber wirklich in den Ferien:

  1. Umleiten: Geschäftliche Anrufe können für die Ferienzeit umgeleitet werden. Hilfreiche Apps garantieren, dass man gar nicht sieht, wer angerufen hat.
  2. Deinstallieren: Geschäfts-Apps und Mailprogramme lassen sich für die Ferienzeit problemlos deinstallieren. So kommt man nicht in Versuchung, die Mails zu checken.
  3. Stellvertretung organisieren: Eine klare Regelung zur Stellvertretung verhindert, dass man für allerlei kontaktiert werden muss.
  4. Task- und Pendenzenliste erstellen: Vor den Ferien eine ausführliche Liste mit den anstehenden und pendenten Aufgaben erstellen und an Vorgesetzte und Stellvertreterinnen abgeben.
  5. Vorbild sein: Auch als Führungsperson während der Ferien keine Mails schreiben oder beantworten.
  6. Abwesenheitsassistent: Auch noch am Tag nach der Rückkehr laufen lassen. So schafft man sich einen Puffer und kann beruhigt(er) zur Arbeit zurückkommen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 11. Juli 2024 veröffentlicht.

Rechtsratgeber
Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Mitglieder wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten, und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren