Weg vom Job, aber mit Zeugnis
Ein Zwischenzeugnis erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Stellenbewerbung. Doch wie begründet man gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber den Bedarf eines Zeugnisses?
aktualisiert am 16. September 2021 - 13:40 Uhr
Es gibt verschiedene Gründe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das Gute ist, dass gegenüber dem Arbeitgeber nicht begründet werden muss, weshalb man ein Zeugnis braucht. Gemäss Obligationenrecht kann nämlich jederzeit ein Zwischenzeugnis angefordert werden.
Trotzdem schwingt bei der Anfrage, ein Zwischenzeugnis auszustellen, ein mulmiges Gefühl mit. Durchblickt die Personalchefin meine Absicht, das Unternehmen zu verlassen? Wird mich der Vorgesetzte bei der nächsten Beförderung noch berücksichtigen? Diese Sorgen sind unbegründet, wenn man es strategisch angeht.
Wie gross das Finanzloch durch die Corona-Pandemie ist und ob noch eine Entlassungswelle bevorsteht, ist zurzeit schwer vorauszusagen. Das beidseitige Kündigungsrecht verbietet es Angestellten daher nicht, selbst tätig zu werden und vorsorglich nach einem neuen Job umzuschauen , der mehr Sicherheit verspricht.
Ganz so ehrlich muss man aber doch nicht sein, wenn man nach dem Grund für ein Zwischenzeugnis gefragt wird. Geht es nach den Experten des Beobachter-Beratungszentrums, könnte die Antwort in etwa so lauten:
«Nun bin ich schon sieben Jahre in dieser Firma und es gefällt mir nach wie vor. Ich möchte aber gerne einmal Bilanz ziehen und wissen, wo ich stehe. Ich bitte Sie daher, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen.»
Das Ausstellen eines Zeugnisses sollte nicht länger als drei Wochen benötigen. Anders als das Abschlusszeugnis muss ein Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform verfasst sein, da das Arbeitsverhältnis andauert. Kündigt der Arbeitgeber von sich aus, sollten Sie ebenfalls ein Zwischenzeugnis verlangen, das Ihre Arbeitsleistung beschreibt (siehe Box weiter unten «In diesen Fällen lohnt sich ein Zwischenzeugnis»).
Neben der Beurteilung, was Sie für das Unternehmen geleistet haben, sollten folgende Punkte im Zwischenzeugnis enthalten sein:
- Auskunft über innegehabte Funktionen
- Angaben über allfällige Beförderungen
- Tätigkeitsbeschreibung der aktuellen Position
- Beschreibung des Arbeitscharakters
- Grund für das Zwischenzeugnis (siehe Begründung oben: «Auf Wunsch von …»)
Ein gutes Arbeitszeugnis endet mit dem Ausdruck des Dankes für die geleistete Arbeit und mit einem Wunsch der Arbeitgeberin, weiterhin auf die guten Dienste des Angestellten zählen zu können.
Doch Achtung: Gerade bei der Leistungsbeurteilung und bei der Charakterbeschreibung können manchmal versteckte Codierungen dazu führen, dass Ihr neuer Arbeitgeber zu einem anderen negativen Bild kommt. In seinem Arbeitszeugnis-Check bietet der Beobachter daher eine schnelle Prüfung an, um dubiosen Floskeln auf die Schliche zu kommen. Diese sollten Sie von der Arbeitgeberin berichtigen lassen oder einen eigenen Vorschlag machen.
Wer mit dem Arbeitszeugnis des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, sollte das Gespräch mit ihm suchen. Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Musterbrief «Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis» eine hilfreiche Vorlage, wie sie dem Begehren um Verbesserung Nachdruck verleihen können.
Eine Referenzperson dient dazu , dem neuen potentiellen Arbeitgeber weitere Auskünfte zum Zwischenzeugnis, zur Leistung und zum Charakter allgemein zu geben. Auch hier stellt sich schnell die Frage: Kann es ein Nachteil für mich sein, wenn ich meine Chefin angebe und diese so von meiner Bewerbung erfährt? Und was ist, wenn ich am Ende doch abgelehnt werde?
Wer sich davor fürchtet, sollte die Liste seiner möglichen Referenzpersonen noch einmal durchgehen. Gibt es allenfalls frühere Vorgesetzte, die heute irgendwo anders arbeiten oder pensioniert sind? Kann ein Kunde, ein Lieferant oder ein Partner von Ihnen Gutes berichten? Kennen Sie einen Freund mit einer wichtigen Position oder der in der Öffentlichkeit steht? Können Vorstandsmitglieder eines Vereins vielleicht ebenso gut über Sie aussagen?
Kommen Sie nicht um Ihren jetzigen Chef als Referenzperson umhin, sollten Sie unbedingt in Ihrem Bewerbungsschreiben erwähnen, dass man ihn erst nach einem persönlichen Gespräch kontaktieren möge. So können Sie sich sicher fühlen, dass Ihre Referenzperson erst dann hinzugezogen wird, wenn Sie in den Vorstellungsrunden weit fortgeschritten sind.
- Chefwechsel: Ihre neue Vorgesetzte tickt vielleicht anders als die ehemalige. Sollte diese nicht so von Ihnen begeistert sein, können Sie sich mit einem guten Zwischenzeugnis absichern.
- Kündigung erhalten: Arbeiten Sie während der Kündigungsfrist noch weiter im Betrieb, sollten Sie sich schon jetzt auf Jobsuche begeben . Da ist ein Zwischenzeugnis zwingend angebracht!
- Seit vielen Jahren in der Firma : Liegt Ihr letztes Arbeitszeugnis länger zurück, ist es nie schlecht, eine Fremdbeurteilung vorliegen zu haben, um so auf Veränderungen vorbereitet zu sein.
- Beförderung: Mit einem Zwischenzeugnis belegen Sie, dass Sie gute Arbeit in Ihrer früheren Tätigkeit geleistet haben, falls es in der neuen Position unverschuldet nicht so gut laufen sollte.
- Versetzung: Ein völlig neues Umfeld verspricht unter Umständen nicht die gleichen Erfolgsaussichten wie in Ihrer aktuellen Position.
- Eigene Standortbestimmung: Wenn im Unternehmen ein Jahresendgespräch nicht üblich ist, erhalten Sie mit dem Zwischenzeugnis eine gute Basis, wo Sie aus Sicht Ihres Arbeitgebers aktuell stehen und können daraus Schlüsse für sich selbst ziehen.
Wollen Sie wissen, ob Ihr Arbeitszeugnis korrekt und vollständig ist? Im Arbeitszeugnis-Check analysieren Expertinnen und Experten aus dem Beobachter-Beratungszentrum Ihr Arbeitszeugnis und beraten Sie bei möglichen Ungereimtheiten.
1 Kommentar
Der Arbeitnehmer hat das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das ist unbestritten. Leider kann er dabei in vielen Fällen die Rechnung ohne den Wirt machen. Nach einigen Entlassungen hatte auch ich ein Zwischenzeugnis verlangt, mit der Begründung, dass ich Bilanz ziehen wolle, um zu sehen, wo ich stünde. Das Zwischenzeugnis habe ich bis heute nicht erhalten.