Ja. Das Recht schreibt zwingend vor, dass Mieter für geplante Erneuerungen und Änderungen an der Wohnung die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft einholen müssen.

Gerade beim Anstrich setzen sich aber viele Mietparteien über diese Pflicht hinweg. So streichen sie etwa Küchen oder Wohnzimmer nach eigenem Gutdünken mit einer anderen Farbe. Oder sie überstreichen die verschmierten Wände in den Kinderzimmern – um nicht haftbar zu sein – mit Dispersionsfarbe aus dem Baumarkt.

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Wenn Sie das für Ihre vermieteten Wohnungen wegen der verwendeten Mineral- respektive Silikatfarbe verhindern wollen, sollten Sie unbedingt eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag aufnehmen. Falls sich die Mieterschaft darüber hinwegsetzt, wird sie Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Mieterinvestitionen»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Mieterinvestitionen», warum es gut ist, den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Renovierung der Wohnung zu fragen und ob man bei Änderungen an der Mietsache verpflichtet ist, beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

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Mietrecht
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