Freispruch für «Cannabis-Gärtnerin»
Ein Nachbar erspäht eine Hanfpflanze und erstattet Anzeige. Zum Glück ist die Beschuldigte ein Beobachter-Mitglied.
Veröffentlicht am 30. August 2024 - 06:00 Uhr
Helena Blättler mag Vögel. Darum stellt sie auf dem Balkon Schalen mit Futter bereit.
Irgendwann stellt sie fest, dass in ihrem Gärtchen unten am Strassenrand eine grosse Cannabispflanze spriesst. Sie findet das Gewächs schön und lässt es wachsen. Was sie nicht ahnt: Damit kommt eine strafrechtliche Untersuchung ins Rollen.
Angezeigt vom Nachbarn
Eines Tages klingeln drei Polizisten und suchen überall nach Cannabis: Blättler wird beschuldigt, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Ein Nachbar hat sie bei der Polizei angezeigt.
Dass die Cannabispflanze von der Futtermischung für Wildvögel herkommt, die sie bei Coop gekauft hat, glauben ihr die Polizisten nicht.
Blättler erhält einen Strafbefehl: 700 Franken soll sie zahlen.
Wirkungsvoller Rat vom Beratungszentrum
Vertrauensvoll wendet sie sich ans Beratungszentrum des Beobachters. Soll sie sich wehren? «Ja, machen Sie Einsprache», sagt die Beobachter-Juristin Rosmarie Naef am Beratungstelefon. Blättler habe die Hanfsamen ja nicht gesät, vielmehr hätten die Vögel diese verteilt.
Der Rat erweist sich als goldrichtig: Helena Blättler wird – von einem schmunzelnden Richter – freigesprochen.
Wer sich unter Einfluss von Drogen hinters Steuer setzt, begeht nicht nur eine Straftat, sondern muss auch mit einem Administrativverfahren rechnen. Wer beim Kiffen erwischt wird, wird hingegen meist mit einer Ordnungsbusse davonkommen. Mitglieder des Beobachters erfahren, welche rechtlichen Konsequenzen ihnen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln im Strassenverkehr, während des Militärdiensts und als privates Genussmittel in der Freizeit drohen.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.