Frédéric Roth aus Bern nutzt die Kreditkarte «Bonuscard». Sie hat den Vorteil, dass man mit jedem Einkauf Bonuspunkte erhält. Diese Punkte werden monatlich in einen Gutschein umgewandelt, den man bei Partnerfirmen wie Bargeld einsetzen kann.

Genau das war Frédéric Roths Absicht: Für eine grössere Anschaffung hatte er sich zahlreiche solche Bonusgutscheine angespart. Doch als er dann damit zahlen wollte, wies der Verkäufer fünf der Bons ab. Sie seien abgelaufen. Auf der Rückseite stand tatsächlich, dass die Gutscheine zwei Jahre gültig und nicht verlängerbar sind. Vom Beobachter wollte Frédéric Roth nun wissen, ob er auf die 25 Franken verzichten muss.

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Hartnäckigkeit zahlt sich aus

«Man soll nichts unversucht lassen», antwortete der Beobachter. Es ist zwar rechtlich umstritten, ob Gutscheine auf eine so kurze Zeit befristet werden dürfen. Und Gerichtsurteile gibt es nicht. Aber Frédéric Roth solle doch mit den gesetzlichen Verjährungsfristen argumentieren.

Also schrieb Roth einen Brief, in dem er aus dem Merkblatt von Guider, dem digitalen Berater des Beobachters, zitierte und «Bonuscard» um Ersatz der abgelaufenen Gutscheine bat. Die Antwort des Kundendienstes kam schnell: Die Punkte würden ihm wieder gutgeschrieben, und die Gutscheine erhalte er mit der nächsten Abrechnung.

Quelle: Thinkstock Kollektion