Ein Dorf bei Bern, zwischen Feldern und Wäldern. Hier hat Franz Keller ein Haus gebaut, seit den Siebzigerjahren wohnt er hier. Er heisst eigentlich anders, möchte lieber nicht namentlich erwähnt werden.

2018 vermietete er die Einliegerwohnung an einen älteren Herrn für 900 Franken pro Monat. Im März 2021 verstarb der Mieter, die Nachkommen gaben die Wohnung ab. Eine Monatsmiete war noch offen, ein Rollladen, Platten im Bad und Dübellöcher in den Wänden mussten geflickt werden. Kosten: knapp 1000 Franken.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Buchtipp
Das Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten
Das Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten

Dafür gibts ja das Mietkautionskonto, dachte Keller. Doch die Bank will ihm die 1800 Franken nur herausgeben, wenn alle Erben unterschreiben. Aber nur eine Erbin gibt Keller ihr Einverständnis. «Was soll ich machen?», fragt er das Beobachter-Beratungszentrum.

Ein klarer Fall für Beraterin Anna Nilsen: «Stellen Sie ein Begehren bei der Schlichtungsbehörde.» Diese schreibt nach kurzer Verhandlung in den Urteilsvorschlag: «Die Bank wird angewiesen, das Konto zu saldieren und den Betrag vollständig an Keller zu überweisen.»

Keiner der Erben lehnt innert Frist ab. So muss Keller nur noch das Urteil bei der Bank einreichen. Und siehe da: Zwei Stunden später ist das Geld auf seinem Konto. Sein Kommentar: «Für den Rat von Frau Nilsen bin ich sehr, sehr dankbar.»

Rechtsratgeber
Merkblatt «Tod des Mieters»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Tod des Mieters», wie die Erben des Mieters zusammen mit dem Vermieter eine gütliche Einigung finden können und welche Möglichkeiten ihnen für die Auflösung des Mietverhältnisses offenstehen.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren