Hans Steiner* wanderte 2001 nach Thailand aus. Er bezahlte weiterhin die Prämien seiner Krankenkassen-Grundversicherung in der Schweiz. Denn er nahm an, dass er weiterhin versichert sei .

Doch dann erfuhr er, dass er mit der Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes den Schutz der Krankenversicherung verloren hatte – bei einer Infoveranstaltung für Auswanderer, die die Schweizer Botschaft 2016 in Phuket durchführte.

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Rückvergütung über wie viele Jahre?

Steiners Sohn kündigte darauf die Krankenkasse – und versuchte herauszufinden, ob vielleicht Prämien rückerstattet werden. Beim Beratungszentrum des Beobachters erfuhr er: Ja, aber höchstens für die letzten fünf Jahre. Allerdings wollte die Krankenkasse die Prämien nur für das laufende Kalenderjahr rückvergüten.

Der Beobachter riet dem Sohn, den Anspruch beim kantonalen Versicherungsgericht einzufordern. Das Verfahren ist kostenlos, man braucht bei einem so einfachen Sachverhalt auch keinen Anwalt Streitfall Braucht es einen Anwalt? .

Der Sohn wagte in Vertretung des Vaters diesen Schritt. Das Gericht gab ihm recht. Hans Steiner erhält die Prämien für die letzten fünf Jahre zurück.
 

*Name geändert

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