Krankenkasse muss Prämien rückerstatten
Ein Auswanderer zahlt immer brav Krankenkassenprämien in der Schweiz – unnötig. Auf Rat des Beobachters erhält er einen Teil des Geldes wieder.
Veröffentlicht am 21. Dezember 2018 - 09:14 Uhr,
aktualisiert am 20. Dezember 2018 - 14:18 Uhr
Hans Steiner* wanderte 2001 nach Thailand aus. Er bezahlte weiterhin die Prämien seiner Krankenkassen-Grundversicherung in der Schweiz. Denn er nahm an, dass er weiterhin versichert sei .
Doch dann erfuhr er, dass er mit der Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes den Schutz der Krankenversicherung verloren hatte – bei einer Infoveranstaltung für Auswanderer, die die Schweizer Botschaft 2016 in Phuket durchführte.
Steiners Sohn kündigte darauf die Krankenkasse – und versuchte herauszufinden, ob vielleicht Prämien rückerstattet werden. Beim Beratungszentrum des Beobachters erfuhr er: Ja, aber höchstens für die letzten fünf Jahre. Allerdings wollte die Krankenkasse die Prämien nur für das laufende Kalenderjahr rückvergüten.
Der Beobachter riet dem Sohn, den Anspruch beim kantonalen Versicherungsgericht einzufordern. Das Verfahren ist kostenlos, man braucht bei einem so einfachen Sachverhalt auch keinen Anwalt .
Der Sohn wagte in Vertretung des Vaters diesen Schritt. Das Gericht gab ihm recht. Hans Steiner erhält die Prämien für die letzten fünf Jahre zurück.
*Name geändert
Wer einen längeren Auslandaufenthalt plant oder öfters im Jahr verreist, wird sich unweigerlich mit der Frage beschäftigen, welche Reiseversicherungen man braucht. Mitglieder des Beobachters erfahren, ob sich eine Annullierungskostenversicherung lohnt und was durch den ETI-Schutzbrief gedeckt ist.
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