Einen Kratzbaum für ihre Katze Marly: Den hatte Ruth Weber im Februar bestellt. Doch geliefert wurde – nichts.

Ende Mai fragt die Zürcherin per Mail nach: Wann kommt der Baum? Er sei unterwegs, heisst es beim Shop.

Statt eines Pakets kommen aber Briefe: Ein Inkassobüro verlangt im Auftrag des Verkäufers, dass Weber die Rechnung bezahlt. Sicher nicht, sagt sie, und sendet dem Anbieter ein Einschreiben: Sobald der Baum bei ihr sei, bezahle sie.

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Doch der Brief kommt zurück, der Shop hat ihn nicht angenommen. Das Inkassobüro reagiert mit weiteren Zahlungsaufforderungen und schreibt im August: «Ihr Konto wurde gesperrt.» Wenn sie nicht zahle, werde man das Geld «auf dem Rechtsweg geltend machen».

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eRatgeber: Betreibung – Was kann ich tun?
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«Was soll ich tun?», fragt Ruth Weber beim Beratungszentrum des Beobachters. Nichts, rät Beraterin Nicole Müller. Es war richtig, nichts zu zahlen und zu reklamieren. Dass eine Betreibung kommt, ist sehr unwahrscheinlich. Und wenn, kann Weber Rechtsvorschlag erheben.

Aber was, wenn sie nicht nur beim Inkassobüro, sondern auch bei einer Wirtschaftsauskunftei negativ bewertet wird – und nicht mehr auf Rechnung bestellen kann? «Dann können Sie die Löschung des Eintrags verlangen», ist die Auskunft des Beobachters – ein Musterbrief steht dort auch zur Verfügung. Ruth Weber ist beruhigt und wartet erst mal ab.

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Ein Inkasso kann ein langwieriges Verfahren sein, wenn das Büro auf stur schaltet und die Forderungen nebulös sind. Gut beraten ist deshalb, wer seine Rechte kennt. Beim Beobachter erfahren Sie als Mitglied, wie Sie vorgehen, wenn von Ihnen ungerechtfertigte Inkassogebühren verlangt werden, und wie Sie diese mit Hilfe von Musterbriefen bestreiten. Ausserdem erhalten Sie einen Überblick über das Betreibungsverfahren und über die Verjährungsfristen.

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