Vermieter will Miete während Umbau – Beobachter hilft
Ein Beobachter-Mitglied kündigt seine Wohnung. Die Verwaltung renoviert und verrechnet für die Zeit trotzdem Mietzins. Dank dem Beobachter wird der Betrag erstattet.
Veröffentlicht am 22. November 2024 - 06:00 Uhr
Nelly Sturm muss ins Altersheim. Ihre Genossenschaftswohnung in Zürich kündigte sie deshalb im Mai per Ende August 2024, mit einer Frist von drei Monaten. Sturm, die eigentlich anders heisst, gab die Wohnung schon am 24. Juli ab – und zahlte die Miete bis Ende Juli.
Die Genossenschaft brachte die Wohnung wieder in Schuss und zog die halbe Augustmiete vom Anteilskapital ab. «Ist das korrekt?», fragt ihre Tochter Julia Sturm an der Beratungshotline des Beobachters. «Kann es wirklich sein, dass wir Miete zahlen müssen, während die Räume renoviert werden?»
Nein, sagt Beobachter-Juristin Norina Meyer. Wenn die Vermieterschaft renoviert, nutzt sie die Wohnung im eigenen Interesse – sofern es nicht um Schäden geht, die die Mieterin zu verantworten hat. Wer vorzeitig auszieht, muss nichts mehr zahlen, sobald der Vermieter beginnt, die Wohnung aufzupolieren.
Die Beraterin empfiehlt Nelly Sturm, nochmals mit der Verwaltung zu reden, und schickt ihr ein Merkblatt, auf dem die Rechtslage erklärt ist. Drei Wochen später meldet sich Sturm zurück: «Heute hat sich die Genossenschaft bei uns entschuldigt und zugesichert, dass sie uns die halbe Augustmiete rückerstattet. Ihre kompetente Beratung und das empfohlene Merkblatt haben mir sehr geholfen.»
Sind Sie auch von Umbauarbeiten durch den Vermieter betroffen? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Rechte ihnen während der Renovation zustehen, wie sie eine Mietzinsherabsetzung mit der Vermieterin am besten aushandeln und wie sich nach dem Umbau der neue Mietzins erhöhen könnte.
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