Die Beiträge der Angestellten werden in Prozenten des Bruttolohnes berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese je zur Hälfte, wobei der Arbeitnehmeranteil direkt vom Lohn abgezogen wird. Der Arbeitgeber zahlt die gesamten Beiträge der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein, in der Regel monatlich Akonto.