Beiträge an die AHV müssen alle leisten, die in der Schweiz arbeiten oder wohnen. Die Beitragsdauer und die Beitragssätze sind unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob jemand arbeitet oder nichterwerbstätig ist. Auch zwischen den Beiträgen der Angestellten und der Selbständigerwerbenden bestehen Differenzen. Sie finden hier Antworten darauf, wer Beiträge zahlen muss, wie lange diese entrichtet werden müssen und wie hoch die Beitragssätze sind. Zudem geben wir Hinweise darauf, wie die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden erfolgt und wie Sie mittels individuellem Kontoauszug überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge korrekt mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat. Schliesslich erklären wir, wann Verzugszinse geschuldet werden und wann AHV-Beiträge verjähren.