Beiträge an die AHV zahlen
Rechtsratgeber
GrundlageAHV-Beiträge der Nichterwerbstätigen
Auch Nichterwerbstätige haben Beiträge zu entrichten – sonst drohen Beitragslücken.
Auch Nichterwerbstätige sind AHV-beitragspflichtig. Dies sind zum Beispiel IV-Rentner, Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden individuell berechnet und sind abgestuft nach ihrem Vermögen und allfälligem Renteneinkommen. Der Mindestbeitrag für die AHV/IV/EO beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2024), der Maximalbeitrag CHF 25’700 (Stand 2024).