Beiträge an die AHV zahlen
Rechtsratgeber
GrundlageAHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden
Selbständige zahlen in der Regel 10 % AHV/IV/EO-Beiträge auf ihrem jährlichen Reineinkommen.
Selbständigerwerbende zahlen die gesamten Beiträge selber. Diese werden in Prozenten des Reineinkommens aus der selbständigen Tätigkeit berechnet und in der Regel vierteljährlich aufgrund einer Schätzung Akonto einbezahlt. Gestützt auf das im Steuerverfahren ermittelte Einkommen werden die Beiträge nachträglich definitiv festgesetzt.