Selbständigerwerbende zahlen die gesamten Beiträge selber. Diese werden in Prozenten des Reineinkommens aus der selbständigen Tätigkeit berechnet und in der Regel vierteljährlich aufgrund einer Schätzung Akonto einbezahlt. Gestützt auf das im Steuerverfahren ermittelte Einkommen werden die Beiträge nachträglich definitiv festgesetzt.