Beiträge an die AHV zahlen
Rechtsratgeber
GrundlageSelbstkontrolle: Das individuelle Konto bei der AHV
Die AHV führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto - kurz IK genannt. Sie können einen Auszug bestellen und diesen selber auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
Die AHV führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Darin wird unter anderem vermerkt, auf welcher Lohnhöhe Beiträge einbezahlt wurden und welcher Arbeitgeber mit der Kasse abgerechnet hat. Im Laufe der Erwerbstätigkeit wird das individuelle Konto von verschiedenen Ausgleichskassen geführt - je nachdem über welche Kasse die Arbeitgeber abgerechnet haben. Informationen wie ein IK-Auszug gelesen wird, entnehmen Sie dem Merkblatt «Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)» der Informationsstelle AHV/IV.