Die AHV führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Darin wird unter anderem vermerkt, auf welcher Lohnhöhe Beiträge einbezahlt wurden und welcher Arbeitgeber mit der Kasse abgerechnet hat. Im Laufe der Erwerbstätigkeit wird das individuelle Konto von verschiedenen Ausgleichskassen geführt - je nachdem über welche Kasse die Arbeitgeber abgerechnet haben. Informationen wie ein IK-Auszug gelesen wird, entnehmen Sie dem Merkblatt «Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)» der Informationsstelle AHV/IV.