Beiträge an die AHV zahlen
Rechtsratgeber
GrundlageVerjährung von AHV-Beiträgen
Nach 5 Jahren sind AHV-Beiträge verjährt und können nicht mehr nachbezahlt werden.
Nach Ablauf einer Verjährungsfrist von 5 Jahren können AHV-Beiträge nicht mehr nachgefordert werden. Man kann sie auch nicht freiwillig nachzahlen.