Werden AHV-Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt, fallen Verzugszinsen von 5 % pro Jahr an - unabhängig von einem allfälligen Verschulden. Deshalb kann man auch völlig überraschend verzugszinspflichtig werden, nämlich dann, wenn die AHV aufgrund eines Rechnungsfehlers eine Nachrechnung stellt oder auch wenn sich zwischen provisorischen Akonto- und späteren definitiven Beiträgen eine wesentliche Differenz ergibt.