Wandern Sie ins Ausland aus, unterstehen Sie nicht mehr der Schweizer AHV. Wenn Sie allerdings ausserhalb der EU/EFTA Wohnsitz nehmen, können Sie unter Umständen die AHV freiwillig weiterführen. Durch einen solchen Schritt vermeiden Sie einerseits Beitragslücken, welche später zu gekürzten Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten führen. Andererseits bleiben Sie damit gleichzeitig auch über die IV im Invaliditätsfall versichert.