Die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems
Rechtsratgeber
GrundlageFreiwillige AHV-Versicherung
Wer auswandert und somit auch die schweizerische AHV verlässt, sollte sich den Beitritt zur freiwilligen Versicherung überlegen.
Wandern Sie ins Ausland aus, unterstehen Sie nicht mehr der Schweizer AHV. Wenn Sie allerdings ausserhalb der EU/EFTA Wohnsitz nehmen, können Sie unter Umständen die AHV freiwillig weiterführen. Durch einen solchen Schritt vermeiden Sie einerseits Beitragslücken, welche später zu gekürzten Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten führen. Andererseits bleiben Sie damit gleichzeitig auch über die IV im Invaliditätsfall versichert.