Wie sich bereits aus der Abkürzung AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) ergibt, zahlt die AHV nicht nur Altersrenten an Altersrentner aus sondern eben auch Renten an die Hinterlassenen, also an die Witwe, den Witwer, an den überlebenden Partner (nur bei der sogenannten eingetragenen Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren) und die Kinder. Unter welchen Voraussetzungen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten ausgerichtet werden, erfahren Sie hier.