Eine Waisenrente erhalten alle Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist. Ausgerichtet wird sie bis am Ende des Monats, in welchem das Kind seinen 18. Geburtstag hat. Für Kinder in Ausbildung dauert der Rentenanspruch bis am Ende des Monats in welchem die Ausbildung abgeschlossen wird, längstens aber bis am Ende des Monats in welchem das Kind den 25. Geburtstag feiert.