Witwen-, Witwer- und Waisenrente der AHV
Rechtsratgeber
GrundlageAHV-Witwerrente
Verheiratete Personen, deren Ehepartner verstorben ist, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Ein Witwer hat Anspruch auf eine Witwerrente, wenn er im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder unter 18 Jahre hat. Die Witwerrente fällt dahin, wenn er wieder heiratet. Wird die neue Ehe jedoch nach weniger als zehn Jahren geschieden (oder als ungültig erklärt), wird die verlorene Rente wieder ausbezahlt.