Alle Vorsorgeeinrichtungen müssen neu den Vorbezug der Altersleistung ab Alter 63 und den Aufschub bis Alter 70 anbieten. Frauen und Männer können wählen, wann sie im Alter zwischen 63 (Vorbezug) und 70 Jahren (Aufschub) in Pension gehen (die Frauen der Übergangsgeneration im Alter zwischen 62 und 70). Dabei ist der Leistungsbezug an das Arbeitsverhältnis geknüpft: Ein entsprechender Leistungsbezug ist in der Pensionskasse nur dann möglich, wenn auch das Arbeitspensum reduziert wird. Die meisten Pensionskassen erlauben jedoch schon heute eine flexible Pensionierung ab 58 Jahren und den Aufschub bis 70.